FMA warnt vor „Token Tact“ – Keine Zulassung für Einlagen- und Vermögensverwaltungsgeschäfte

FMA warnt vor „Token Tact“ – Keine Zulassung für Einlagen- und Vermögensverwaltungsgeschäfte

Veröffentlicht

Sonntag, 22.02.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten des Projekts „Token Tact“ veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde wird das Angebot über die Webseiten www.infosterreich365.com sowie actualites247.com beworben.

Keine Berechtigung für Bankgeschäfte in Österreich

Laut FMA verfügt der Anbieter hinter dem Projekt „Token Tact“ über keine Konzession zur Erbringung von Bankgeschäften in Österreich. Dennoch sollen Finanzdienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Recht einer behördlichen Genehmigung unterliegen.

Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass der Anbieter nicht berechtigt ist, fremde Gelder entgegenzunehmen oder zu verwalten.

Entgegennahme von Kundengeldern nicht erlaubt

Konkret betrifft die Warnung die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Bankwesengesetz (BWG). Solche Tätigkeiten zählen zu den konzessionspflichtigen Bankgeschäften und dürfen ausschließlich von Unternehmen erbracht werden, die über eine entsprechende Zulassung der Finanzmarktaufsicht verfügen.

Nach Angaben der FMA liegt für das Projekt „Token Tact“ keine solche Genehmigung vor.

Besondere Vorsicht bei Online-Investmentangeboten

Angebote, die mit digitalen Vermögenswerten, innovativen Investmentkonzepten oder vermeintlich attraktiven Renditen werben, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Gleichzeitig nutzen unseriöse Anbieter häufig professionell gestaltete Webseiten und Marketingmaßnahmen, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu schaffen.

Verbraucher sollten daher vor einer Investition sorgfältig prüfen, wer hinter einem Angebot steht, ob eine behördliche Zulassung vorliegt und ob die Unternehmensangaben nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Risiken für Anleger

Wer Gelder an nicht regulierte Anbieter überweist, setzt sich einem erhöhten Risiko aus. Ohne behördliche Aufsicht bestehen oftmals keine ausreichenden Schutzmechanismen für Investoren. Zudem kann die Durchsetzung möglicher Ansprüche im Streitfall erheblich erschwert sein.

Die FMA empfiehlt Anlegern daher, vor jeder Investitionsentscheidung die Zulassung eines Unternehmens in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden zu überprüfen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Bankwesengesetzes

Die Warnung wurde auf Grundlage von § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Unternehmen oder Projekte, die möglicherweise erlaubnispflichtige Bankgeschäfte ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten des Projekts „Token Tact“ besondere Vorsicht walten lassen und vor der Überweisung von Geldern die Seriosität sowie den regulatorischen Status des Anbieters sorgfältig prüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Sonntag, 22.02.2026

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