FMA warnt vor Lex Holdings Limited – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor Lex Holdings Limited – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Mittwoch, 12.11.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten der Lex Holdings Limited veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website lex-lim.com auf und verwendet die E-Mail-Adresse info@lex-lim.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden. Als Unternehmenssitz wird das Vereinigte Königreich angegeben.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Laut FMA verfügt Lex Holdings Limited über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht ausschließlich von zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden dürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Die Warnung betrifft die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, bei der Kauf- oder Verkaufsaufträge für Finanzinstrumente im Auftrag von Anlegern ausgeführt werden.

Für die Erbringung dieser Tätigkeit ist eine behördliche Konzession erforderlich. Nach Angaben der FMA verfügt Lex Holdings Limited nicht über die notwendige Zulassung, um diese Dienstleistungen in Österreich anzubieten.

Hinweis auf mögliche Verwechslungsgefahr

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Hinweis der Finanzmarktaufsicht auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit einem anderen Anbieter. Namensähnlichkeiten oder ähnliche Unternehmensbezeichnungen können bei Verbrauchern und Anlegern den Eindruck erwecken, mit einem regulierten oder bekannten Finanzdienstleister in Kontakt zu stehen.

Die FMA empfiehlt daher, Unternehmensnamen, Domains und Kontaktdaten stets sorgfältig zu prüfen und mit den offiziellen Registern der zuständigen Aufsichtsbehörden abzugleichen.

Internationale Standorte sind kein Nachweis für Regulierung

Die Angabe eines Sitzes im Vereinigten Königreich kann bei Anlegern Vertrauen schaffen. Entscheidend ist jedoch nicht der angegebene Unternehmensstandort, sondern ob ein Anbieter tatsächlich über die erforderlichen Genehmigungen verfügt und einer anerkannten Finanzaufsicht unterliegt.

Vor einer Investition oder Kontoeröffnung sollten Anleger deshalb immer überprüfen, ob der Anbieter in offiziellen Registern geführt wird und die angebotenen Dienstleistungen rechtmäßig erbringen darf.

Risiken für Anleger

Die Nutzung von Dienstleistungen nicht regulierter Anbieter kann erhebliche Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Kapitalverlusten können Probleme bei Auszahlungen, fehlende Schutzmechanismen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche auftreten.

Die FMA empfiehlt Anlegern daher, ausschließlich mit konzessionierten Finanzdienstleistern zusammenzuarbeiten und Finanzangebote sorgfältig zu prüfen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten der Lex Holdings Limited besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Identität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig überprüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 12.11.2025

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