FMA warnt vor FinmarketsFX – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor FinmarketsFX – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Freitag, 03.10.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von FinmarketsFX veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website https://www.finmarketsfx.com/ auf und verwendet die E-Mail-Adresse support@finmarketsfx.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Laut FMA verfügt FinmarketsFX über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht ausschließlich von zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden dürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Die Warnung betrifft die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Hierbei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, bei der Kauf- oder Verkaufsaufträge von Anlegern in Bezug auf Finanzinstrumente ausgeführt werden.

Für die Erbringung dieser Tätigkeit ist eine behördliche Konzession erforderlich. Nach Angaben der FMA verfügt FinmarketsFX nicht über die hierfür notwendige Zulassung.

Vorsicht bei Online-Trading- und Forex-Angeboten

Anbieter mit Bezug zu den Finanz- und Devisenmärkten werben häufig mit einfachen Handelsmöglichkeiten, attraktiven Renditeaussichten und professionellen Handelsplattformen. Gerade im Bereich des Online-Tradings sollten Anleger jedoch sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter über die erforderlichen regulatorischen Genehmigungen verfügt.

Eine moderne Website, internationale Marktbezeichnungen oder professionelle Kundenbetreuung sind kein Nachweis für eine bestehende behördliche Zulassung.

Risiken für Anleger

Die Nutzung von Dienstleistungen nicht regulierter Anbieter kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Verlusten des investierten Kapitals können Probleme bei Auszahlungen, fehlende Anlegerschutzmechanismen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche auftreten.

Die FMA empfiehlt Anlegern daher, vor einer Investition oder Kontoeröffnung die Identität des Anbieters sowie dessen regulatorischen Status sorgfältig zu überprüfen und ausschließlich mit konzessionierten Finanzdienstleistern zusammenzuarbeiten.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von FinmarketsFX besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig prüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 03.10.2025

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