FMA warnt vor VOLKSRAIFFKREDIT – Keine Zulassung für Kreditgeschäfte in Österreich

FMA warnt vor VOLKSRAIFFKREDIT – Keine Zulassung für Kreditgeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Mittwoch, 17.09.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor dem Abschluss von Geschäften mit VOLKSRAIFFKREDIT veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website www.volksraiffkredit.org auf und verwendet die E-Mail-Adresse info@volksraiffkredit.org für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden.

Fehlende Konzession für Bankgeschäfte

Laut FMA verfügt VOLKSRAIFFKREDIT über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Recht einer behördlichen Zulassung bedürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter das Kreditgeschäft nicht gestattet ist.

Kreditvergabe ohne behördliche Genehmigung

Konkret betrifft die Warnung das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z. 3 Bankwesengesetz (BWG). Darunter fallen insbesondere der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen sowie die Gewährung von Gelddarlehen. Diese Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Unternehmen ausgeübt werden, die über eine entsprechende Konzession verfügen und einer laufenden Aufsicht unterliegen.

Nach Angaben der FMA liegt für VOLKSRAIFFKREDIT keine solche Genehmigung vor.

Namensähnlichkeiten können Verbraucher täuschen

Auffällig ist die Unternehmensbezeichnung, die an bekannte Bank- und Genossenschaftsstrukturen erinnern kann. Solche Namensgestaltungen können bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, mit einem etablierten oder regulierten Finanzinstitut in Kontakt zu stehen.

Die FMA empfiehlt daher, sich nicht allein auf einen bekannten oder vertrauenswürdig klingenden Namen zu verlassen, sondern die Zulassung eines Anbieters stets über die offiziellen Register der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden zu überprüfen.

Risiken bei nicht zugelassenen Kreditanbietern

Wer Finanzgeschäfte mit nicht regulierten Anbietern abschließt, setzt sich erheblichen Risiken aus. Dazu gehören mögliche finanzielle Nachteile, unklare Vertragsbedingungen, die Weitergabe sensibler personenbezogener Daten sowie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.

Gerade im Bereich der Kreditvergabe sollten Verbraucher besonders sorgfältig prüfen, mit wem sie eine Geschäftsbeziehung eingehen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Bankwesengesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise konzessionspflichtige Bankgeschäfte ohne die erforderliche Zulassung anbieten.

Verbraucher sollten bei Angeboten von VOLKSRAIFFKREDIT besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Berechtigung des Anbieters sorgfältig überprüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 17.09.2025

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