Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von Kredit Avramovic KEG veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website https://kredavramovic.at/ auf und verwendet die E-Mail-Adresse info@kredavramovic.at für die Kommunikation mit Interessenten. Als Unternehmenssitz wird Wien angegeben.
Fehlende Konzession für Bankgeschäfte
Laut FMA verfügt Kredit Avramovic KEG über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach den Bestimmungen des österreichischen Bankwesengesetzes einer behördlichen Zulassung bedürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, dass dem Anbieter weder die Durchführung von Kreditgeschäften noch die Vermittlung entsprechender Finanzierungen gestattet ist.
Kreditvergabe ohne behördliche Genehmigung
Konkret betrifft die Warnung das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z. 3 Bankwesengesetz (BWG). Darunter fallen der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen sowie die Gewährung von Gelddarlehen. Diese Tätigkeiten dürfen in Österreich ausschließlich von Unternehmen ausgeübt werden, die über eine entsprechende Konzession verfügen.
Nach Angaben der FMA liegt für den Anbieter keine solche Zulassung vor.
Auch Kreditvermittlung ist konzessionspflichtig
Zusätzlich weist die Behörde darauf hin, dass Kredit Avramovic KEG auch nicht zur Vermittlung von Kreditgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z. 18 lit. b BWG berechtigt ist.
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass lediglich die eigentliche Kreditvergabe einer behördlichen Genehmigung bedarf. Tatsächlich unterliegen jedoch auch bestimmte Formen der gewerblichen Kreditvermittlung gesetzlichen Zulassungspflichten und einer behördlichen Aufsicht.
Vorsicht bei Online-Kreditangeboten
Im Bereich der digitalen Kreditvermittlung sollten Verbraucher besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Professionell gestaltete Internetseiten, österreichische Adressen oder vermeintlich unkomplizierte Finanzierungsangebote sind kein Nachweis für eine bestehende Konzession.
Vor der Beantragung eines Kredits oder der Übermittlung persönlicher und finanzieller Daten empfiehlt es sich, die Zulassung eines Anbieters in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden zu überprüfen.
Veröffentlichung auf Grundlage des Bankwesengesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.
Verbraucher sollten bei Angeboten von Kredit Avramovic KEG besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig prüfen.


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