Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten der Arcano Vermögens-Austauschgruppe veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.
Die Warnung fällt besonders umfangreich aus, da sie mehrere erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen betrifft, die ohne die erforderliche behördliche Genehmigung angeboten worden sein sollen.
Keine Zulassung für die Verwaltung fremder Gelder
Laut FMA ist es der Arcano Vermögens-Austauschgruppe nicht gestattet, fremde Gelder gewerblich zur Verwaltung entgegenzunehmen. Diese Tätigkeit stellt gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 erster Fall Bankwesengesetz (BWG) ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft dar.
Unternehmen, die Kundengelder verwalten oder annehmen, benötigen hierfür eine ausdrückliche Zulassung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Nach Angaben der FMA liegt eine solche Genehmigung nicht vor.
Unerlaubte Anlageberatung und Auftragsausführung
Darüber hinaus weist die Finanzmarktaufsicht darauf hin, dass dem Anbieter weder die gewerbliche Anlageberatung noch die Ausführung von Kundenaufträgen gestattet ist.
Konkret betrifft dies die Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z. 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) sowie die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 WAG 2018. Beide Tätigkeiten zählen zu den regulierten Wertpapierdienstleistungen und dürfen ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden.
Verwechslungsgefahr mit beaufsichtigtem Unternehmen
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Hinweis der FMA auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit einem bereits beaufsichtigten Anbieter. Ähnliche Unternehmensbezeichnungen oder Namensbestandteile können bei Anlegern den Eindruck erwecken, mit einem regulierten Finanzdienstleister in Kontakt zu stehen.
Die Finanzmarktaufsicht empfiehlt daher, Unternehmensnamen, Kontaktdaten und regulatorische Angaben stets sorgfältig zu überprüfen und mit offiziellen Registern abzugleichen.
Risiken für Anleger
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen nicht zugelassener Anbieter kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Verlusten des eingesetzten Kapitals besteht die Gefahr, dass Anleger keine ausreichenden Schutzmechanismen genießen und rechtliche Ansprüche nur schwer durchsetzen können.
Insbesondere bei Angeboten, die Vermögensverwaltung, Anlageberatung oder Investmentdienstleistungen umfassen, sollten Verbraucher die Zulassung eines Anbieters vor einer Zusammenarbeit sorgfältig prüfen.
Veröffentlichung auf Grundlage von BWG und WAG 2018
Die Warnung wurde auf Grundlage von § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz sowie § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Bank- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.
Anleger sollten bei Angeboten der Arcano Vermögens-Austauschgruppe besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Identität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig überprüfen.


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