Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von Trade Point PTY veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website https://evpmarketgroup.com auf und verwendet die E-Mail-Adresse support@evpmarketgroup.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden.
Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen
Laut FMA verfügt Trade Point PTY über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten oder beworben werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Zulassung bedürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.
Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung
Konkret betrifft die Warnung die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Diese Tätigkeit zählt zu den regulierten Wertpapierdienstleistungen und darf ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden.
Da Trade Point PTY nach Angaben der FMA nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistungen in Österreich unzulässig.
Vorsicht bei Online-Handelsplattformen
Online-Plattformen für den Handel mit Finanzinstrumenten werben häufig mit professionellen Handelsumgebungen, internationalen Märkten und attraktiven Renditechancen. Anleger sollten jedoch stets prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von einer anerkannten Finanzaufsichtsbehörde zugelassen und überwacht wird.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Unternehmensname, Internetadresse und Kommunikationsdaten nicht ohne Weiteres einer regulierten Gesellschaft zugeordnet werden können. Eine professionelle Website allein ist kein Nachweis für eine bestehende Konzession.
Risiken für Anleger
Geschäfte mit nicht regulierten Anbietern können erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Verlusten des eingesetzten Kapitals kann es im Streitfall schwierig sein, Ansprüche durchzusetzen oder eingezahlte Gelder zurückzuerhalten. Zudem greifen die Schutzmechanismen regulierter Finanzmärkte häufig nicht.
Die FMA empfiehlt Anlegern daher, vor einer Investition die Identität des Anbieters sowie dessen regulatorischen Status sorgfältig zu überprüfen.
Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.
Anleger sollten bei Angeboten von Trade Point PTY besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig prüfen.


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