FMA warnt vor Neo-KI – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor Neo-KI – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Samstag, 01.03.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten des Anbieters Neo-KI veröffentlicht. Das Unternehmen tritt nach Angaben der Behörde über die Website www.neo-ki.com auf und verwendet die E-Mail-Adresse support@neo-ki.com. Als Unternehmenssitz werden Österreich und Deutschland angegeben.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Nach Informationen der FMA verfügt Neo-KI über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten. Dennoch werden offenbar Dienstleistungen beworben oder angeboten, die nach österreichischem Recht einer behördlichen Zulassung unterliegen.

Die Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, dass der Anbieter nicht berechtigt ist, Aufträge im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften für Kunden auszuführen.

Ausführung von Kundenaufträgen nicht gestattet

Konkret betrifft die Warnung die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, die ausschließlich von Unternehmen erbracht werden darf, die über eine entsprechende Konzession verfügen und einer laufenden Aufsicht unterliegen.

Da Neo-KI nach Angaben der FMA nicht über eine solche Genehmigung verfügt, darf das Unternehmen diese Dienstleistungen in Österreich nicht anbieten.

KI-Bezug ersetzt keine behördliche Zulassung

Anbieter, die mit Künstlicher Intelligenz, automatisierten Handelssystemen oder algorithmischen Anlagestrategien werben, erfreuen sich zunehmender Aufmerksamkeit bei Anlegern. Unabhängig von der eingesetzten Technologie gelten jedoch dieselben regulatorischen Anforderungen wie für klassische Finanzdienstleister.

Eine innovative Plattform oder moderne Technologie ersetzt daher nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.

Anleger sollten besondere Vorsicht walten lassen

Die FMA empfiehlt Verbrauchern, vor einer Investition oder der Eröffnung eines Handelskontos stets die Zulassung eines Anbieters zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Plattformen, die automatisierte Handelslösungen, KI-gestützte Investments oder besonders hohe Renditechancen versprechen.

Fehlende regulatorische Genehmigungen können erhebliche Risiken für Anleger bedeuten, da in solchen Fällen oftmals kein vergleichbarer Aufsichts- und Anlegerschutz besteht wie bei regulierten Finanzdienstleistern.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde auf Grundlage von § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit derartigen Bekanntmachungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von Neo-KI besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie den regulatorischen Status des Anbieters sorgfältig prüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Samstag, 01.03.2025

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