Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor dem Anbieter Kapes Bank veröffentlicht. Das Unternehmen tritt nach Angaben der Behörde über die Website https://kapes-agency.com auf und verwendet die E-Mail-Adresse contact@kapes-agency.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden.
Fehlende Konzession für Bankgeschäfte
Nach Informationen der FMA verfügt Kapes Bank über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten. Dennoch sollen Dienstleistungen beworben werden, die nach österreichischem Recht einer behördlichen Genehmigung unterliegen.
Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die gewerbliche Vergabe von Krediten und Darlehen nicht gestattet ist.
Kreditvergabe ohne behördliche Genehmigung
Konkret betrifft die Warnung den gewerblichen Abschluss von Geldkreditverträgen sowie die Gewährung von Gelddarlehen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG). Diese Tätigkeiten dürfen in Österreich ausschließlich von Unternehmen ausgeübt werden, die über die erforderliche Konzession der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügen.
Da Kapes Bank nicht über eine solche Zulassung verfügt, ist das Angebot entsprechender Finanzdienstleistungen in Österreich unzulässig.


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