Steiner Greves

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Veröffentlicht

Dienstag, 10.11.2020
von Red. TB

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.11.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Steiner Greves

mit angeblichem Sitz in

Rotenturmstraße 16-18, 1010 Wien

info@steinergreves.com

www.steinergreves.com

+43 720 022054

+43 720 022076

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) und Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018) nicht gestattet.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 10.11.2020

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