Ausbau des Anlegerschutzes in Deutschland – Vertrauen in Banken zunehmend weniger

Ausbau des Anlegerschutzes in Deutschland – Vertrauen in Banken zunehmend weniger

Veröffentlicht

Donnerstag, 01.10.2020
von Red. TB

Die Stabilität des Bankensektors erhöhen und die Anleger besser schützen. Das hat die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (19/22786) vor.

Dieses aufgestellte Riskoreduzierungsgesetzes (RiG) beinhaltet unter anderem die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Darlehen sowie eine Beaufsichtigung von Förderbanken der Länder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach nationalen Regelungen.

Ein wichtiger Teil Gesetzesentwurfs sieht unter anderem vor, dass Steuerzahler und Kleinanleger mehr geschützt werden. Denn die Verluste der Banken und Investoren sollen zukünftig nicht mehr den Steuerzahler belasten. Deshalb sollen Banken zukünftig einen Verlustpuffer von mindestens acht Prozent in ihrer Bilanz haben, um jene Verluste zum Schutz des Steuerzahlers möglichst abzufedern.

Die Bundesregierung erwartet aber unter anderem ebenfalls mehr Schutz vor Verlusten, durch Änderungen im Anleihenbereich. Es sollen nämlich Anleihen die besonders betroffen sind, wie zum Beispiel Nachranganleihen in Zukunft nur noch mit einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden.

Der Bundesrat stimmt aber diesem Regulierungsvorschlag nicht zu, in dem ein besonderes Schutzbedürfnis für Privatanleger im Hinblick auf nachrangige Verbindlichkeiten als neue Anlageklasse als gerechtfertigt bezeichnet wird.  Für die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Mindeststückelung von 50.000 Euro im Wertpapierhandelsgesetz auch auf nachrangige Anleihen von Banken treffe dieses Argument hingegen nicht zu. Der Verkauf dieser Produkte auch an Privatanleger sei aber bereits etabliert und stellt asuch keine Besonderheit gegnüber den Nachranganleihen von Unternehmen anderer Branchen dar. Das Anlagespektrum für Privatanleger würde durch diese Regelung weiter verengt und die Möglichkeiten deutscher Kreditinstitute, Mittel zur Erfüllung der Eigenmittelanforderungen einzuwerben, würden gleichzeitig eingeschränkt. Auch europarechtlich sei keine Erhöhung der Mindeststückelung geboten.

Mit diesem Gestzesentwurf sollen in Zukunft Sicherungsfonds für Lebens- und Krankenversicherungen effektiver gestaltet werden. Damit soll ein verfahrenssicherer Prozess gewährleistet werden, falls erstmalig der Bestand eines Lebens- oder Krankenversicherers auf einen Sicherungsfonds übertragen werden muss.

 

 

Bildnachweis:

REcht | © geralt (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 01.10.2020

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