Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, die österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Velmato Edge. Was genau hat die Behörde festgestellt?
Rechtsanwalt Korisek: Die FMA hat am 21. Oktober 2026 veröffentlicht, dass Velmato Edge keine Berechtigung besitzt, in Österreich die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 anzubieten.
Es geht also um eine konkrete Wertpapierdienstleistung, für die der Anbieter nach den Feststellungen der Behörde nicht zugelassen ist.
Für Anleger ist das eine wichtige Information. Wer einem Finanzdienstleister Geld anvertraut, sollte sich darauf verlassen können, dass dieser die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Warnung sollte deshalb ernst genommen werden. Gleichzeitig muss man klarstellen, dass die FMA damit nicht automatisch einen strafrechtlichen Betrug festgestellt hat.
Interviewer: Bedeutet die Warnung, dass Anleger, die bei Velmato Edge investiert haben, ihr Geld verloren haben?
Rechtsanwalt Korisek: Nein, eine solche Aussage lässt sich aus der Warnung nicht ableiten.
Die FMA informiert über die fehlende Berechtigung für eine bestimmte Wertpapierdienstleistung. Sie nennt aber weder konkrete Anlegerschäden noch eine Schadenssumme.
Ob einzelne Personen bereits finanzielle Verluste erlitten haben, muss daher gesondert geprüft werden.
Auch ein auf einer Internetplattform angezeigter Kontostand lässt für sich genommen noch keine abschließende Aussage darüber zu, welche Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind oder ausgezahlt werden können.
Deshalb sollte jeder Betroffene zunächst seine persönliche Situation dokumentieren und prüfen lassen.
Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die von Velmato Edge kontaktiert wurden, aber noch kein Geld überwiesen haben?
Rechtsanwalt Korisek: Mein erster Rat lautet: Keine überstürzten Entscheidungen treffen und keine ungeprüften Zahlungen leisten.
Die FMA hat bereits ausdrücklich festgestellt, dass Velmato Edge für die genannte Wertpapierdienstleistung in Österreich nicht berechtigt ist.
Vor einer Investition sollte immer geklärt werden, wer der tatsächliche Vertragspartner ist, wo dieser seinen rechtlichen Sitz hat und ob die angebotene Dienstleistung von einer gültigen Zulassung umfasst ist.
Anleger sollten sich auch nicht durch vermeintlich attraktive Renditen oder zeitlich begrenzte Angebote unter Druck setzen lassen.
Wenn wesentliche Unternehmensangaben nicht nachvollziehbar sind, sollte von einer Zahlung abgesehen werden, bis die offenen Fragen geklärt sind.
Interviewer: Die FMA nennt eine ungewöhnliche Internetadresse. Welche Bedeutung hat das?
Rechtsanwalt Korisek: Die Behörde nennt die Adresse tips-seniors-insurance.com/landers/k406-offer-131-prismvest-at-dima/index.php.
Auffällig ist, dass der Name Velmato Edge nicht in der eigentlichen Domain vorkommt.
Eine solche Gestaltung kann es für Verbraucher erschweren, den tatsächlichen Betreiber eindeutig zu erkennen.
Allerdings darf man aus dem Aufbau einer Internetadresse allein nicht auf ein rechtswidriges Geschäftsmodell schließen.
Entscheidend ist, wer rechtlich für das Angebot verantwortlich ist und welche Unternehmen möglicherweise an der Vermittlung oder Durchführung von Geschäften beteiligt sind.
Diese Fragen können insbesondere dann wichtig werden, wenn Anleger bereits Zahlungen geleistet haben.
Interviewer: Was sollten Betroffene unmittelbar tun, wenn sie bereits Geld an Velmato Edge oder im Zusammenhang mit dem Angebot überwiesen haben?
Rechtsanwalt Korisek: Zunächst sollten sie sämtliche Beweismittel sichern.
Dazu gehören Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen, Verträge, E-Mails, Chatnachrichten und Screenshots der Internetseite.
Auch Telefonnummern und Namen möglicher Ansprechpartner sollten dokumentiert werden.
Wichtig ist außerdem, die einzelnen Zahlungen chronologisch festzuhalten.
Wann wurde welcher Betrag überwiesen? An welchen Empfänger? Welche Gegenleistung wurde versprochen? Welche Unterlagen liegen vor?
Diese Informationen bilden die Grundlage für eine mögliche rechtliche Prüfung.
Interviewer: Warum ist es so wichtig, den tatsächlichen Zahlungsempfänger zu ermitteln?
Rechtsanwalt Korisek: Weil der Name eines Internetangebots nicht zwingend mit dem rechtlichen Empfänger einer Zahlung übereinstimmen muss.
Für die Durchsetzung möglicher Ansprüche muss geklärt werden, wer die Gelder erhalten hat und auf welcher rechtlichen Grundlage die Zahlung erfolgte.
Dazu können Kontoinhaber, beteiligte Zahlungsdienstleister und gegebenenfalls weitere Unternehmen gehören.
Allerdings darf man aus der bloßen Beteiligung an einer Zahlung nicht automatisch eine rechtliche Verantwortlichkeit ableiten.
Es muss immer geprüft werden, welche Rolle die jeweilige Person oder Gesellschaft tatsächlich gespielt hat.
Interviewer: Können Anleger eine bereits ausgeführte Banküberweisung zurückholen?
Rechtsanwalt Korisek: Unter Umständen kann das möglich sein. Entscheidend ist vor allem, wie viel Zeit seit der Überweisung vergangen ist und ob der Betrag bereits endgültig beim Empfänger gutgeschrieben wurde.
Betroffene sollten deshalb möglichst schnell ihre Bank kontaktieren und prüfen lassen, ob ein Überweisungsrückruf noch möglich ist.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass ein Rückruf nicht automatisch erfolgreich ist.
Eine Bank kann eine bereits ordnungsgemäß ausgeführte Überweisung nicht in jedem Fall einseitig rückgängig machen.
Trotzdem kann eine frühzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll sein, um bestehende Möglichkeiten nicht ungenutzt zu lassen.
Interviewer: Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Anleger mit Kreditkarte bezahlt haben?
Rechtsanwalt Korisek: Bei Kartenzahlungen können abhängig vom konkreten Sachverhalt und den geltenden Kartenbedingungen Reklamationsmöglichkeiten bestehen.
Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Chargeback-Verfahren gehören.
Ob ein solches Verfahren möglich ist, hängt beispielsweise davon ab, welche Leistung vereinbart wurde, was tatsächlich erbracht wurde und welche Nachweise vorliegen.
Auch hier gilt: Betroffene sollten sich möglichst zeitnah an ihr kartenausgebendes Institut wenden.
Eine erfolgreiche Rückbuchung kann jedoch nicht garantiert werden.
Interviewer: Und wie sieht es aus, wenn Zahlungen mit Kryptowährungen erfolgt sind?
Rechtsanwalt Korisek: Bei Kryptowerten ist eine Rückabwicklung häufig besonders schwierig.
Viele Transaktionen lassen sich nach ihrer Bestätigung nicht einfach rückgängig machen.
Dennoch sollten Betroffene sämtliche verfügbaren Informationen sichern, insbesondere Wallet-Adressen, Transaktionskennungen und Angaben zu den verwendeten Handelsplattformen.
Solche Daten können bei einer späteren Untersuchung helfen, Zahlungswege nachzuvollziehen.
Ob sich daraus eine realistische Möglichkeit zur Rückgewinnung von Vermögenswerten ergibt, hängt vom Einzelfall ab.
Niemand sollte sich darauf verlassen, dass Kryptowährungen nach einer Übertragung problemlos zurückgeholt werden können.
Interviewer: Besteht allein wegen der fehlenden FMA-Zulassung ein Anspruch auf Rückzahlung?
Rechtsanwalt Korisek: Nein, ein automatischer Rückzahlungsanspruch lässt sich daraus nicht pauschal ableiten.
Die fehlende Berechtigung kann für die rechtliche Bewertung eine erhebliche Rolle spielen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Rückzahlung oder Schadensersatz besteht, hängt jedoch von den Verträgen, den konkreten Umständen und dem anwendbaren Recht ab.
Es muss unter anderem geprüft werden, welche Leistungen vereinbart wurden, ob Pflichtverletzungen vorliegen und ob ein Schaden entstanden ist.
Auch die Identität des Anspruchsgegners und dessen Erreichbarkeit sind entscheidend.
Eine seriöse Beratung sollte deshalb keine pauschalen Erfolgsgarantien abgeben.
Interviewer: Was sollten Anleger tun, wenn ihnen eine Auszahlung versprochen wird, sie zuvor aber zusätzliche Gebühren bezahlen sollen?
Rechtsanwalt Korisek: In einer solchen Situation ist besondere Vorsicht geboten.
Wer bereits Zweifel an einem Finanzanbieter hat, sollte nicht ohne nachvollziehbare rechtliche Grundlage weiteres Geld überweisen.
Das gilt insbesondere für angebliche Steuern, Bearbeitungsgebühren oder Freischaltungskosten, die vor einer Auszahlung verlangt werden.
Solche Forderungen können bei problematischen Online-Finanzangeboten vorkommen.
Allerdings enthält die konkrete FMA-Warnung keine Feststellung, dass Velmato Edge solche Zahlungsforderungen erhebt.
Deshalb sprechen wir hier über eine allgemeine Schutzmaßnahme und nicht über einen nachgewiesenen Vorgang bei diesem Anbieter.
Interviewer: Was ist zu tun, wenn Betroffene ihre Ausweiskopie oder andere persönliche Daten übermittelt haben?
Rechtsanwalt Korisek: Zunächst sollte festgestellt werden, welche Daten weitergegeben wurden.
Bei Passwörtern oder Zugangsdaten ist ein unverzüglicher Wechsel ratsam.
Wenn Bankzugangsdaten betroffen sein könnten, sollte die eigene Bank informiert werden.
Außerdem empfehle ich, wo immer möglich, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten.
Wer Ausweiskopien übermittelt hat, sollte besonders aufmerksam auf mögliche Hinweise eines Identitätsmissbrauchs achten.
Aus der FMA-Warnung ergibt sich allerdings nicht, dass Velmato Edge persönliche Daten missbraucht hat. Diese Empfehlungen dienen der allgemeinen Vorsorge.
Interviewer: Was sollten Betroffene beachten, wenn sie einem angeblichen Finanzberater Zugriff auf ihren Computer oder ihr Smartphone gewährt haben?
Rechtsanwalt Korisek: Dann sollte zunächst sichergestellt werden, dass kein unbefugter Fernzugriff mehr besteht.
Installierte Fernwartungsprogramme und erteilte Berechtigungen sollten überprüft werden.
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, das Gerät durch einen unabhängigen IT-Fachmann untersuchen zu lassen.
Wenn während eines solchen Zugriffs Onlinebanking-Daten eingegeben wurden, sollte die Bank unverzüglich informiert werden.
Wichtig ist aber auch hier die sachliche Abgrenzung: Die vorliegende FMA-Mitteilung enthält keine Angaben darüber, ob Velmato Edge solche Fernzugriffsmethoden verwendet.
Interviewer: Sollten Betroffene den Kontakt zu Velmato Edge sofort abbrechen?
Rechtsanwalt Korisek: Betroffene sollten jedenfalls vermeiden, sich zu weiteren Zahlungen oder zur Weitergabe zusätzlicher sensibler Informationen drängen zu lassen.
Gleichzeitig kann es für eine spätere rechtliche Prüfung wichtig sein, bereits vorhandene Kommunikation zu sichern.
Deshalb sollten Nachrichten und Dokumente nicht vorschnell gelöscht werden.
Ob und in welcher Form eine weitere Kommunikation sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Entscheidend ist, dass Anleger keine zusätzlichen finanziellen Risiken eingehen und keine unüberlegten Erklärungen abgeben.
Interviewer: Wann ist eine Strafanzeige sinnvoll?
Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein.
Betroffene sollten dann möglichst vollständige Unterlagen vorlegen, damit der Sachverhalt nachvollzogen werden kann.
Dabei muss allerdings unterschieden werden zwischen einer aufsichtsrechtlichen Warnung und dem strafrechtlichen Nachweis eines Betrugs.
Die FMA hat in ihrer Veröffentlichung keine strafrechtliche Verurteilung von Velmato Edge bekannt gegeben.
Außerdem führt eine Strafanzeige nicht automatisch dazu, dass investierte Gelder zurückgezahlt werden.
Die Frage möglicher zivilrechtlicher Ansprüche muss gesondert betrachtet werden.
Interviewer: Können auch Banken oder Zahlungsdienstleister unter Umständen in Anspruch genommen werden?
Rechtsanwalt Korisek: Das lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Eine Bank haftet nicht automatisch für einen möglichen Anlageverlust, nur weil sie eine Überweisung ausgeführt hat.
Für eine rechtliche Verantwortlichkeit müssten konkrete Voraussetzungen vorliegen.
Dazu können beispielsweise besondere Pflichtverletzungen gehören, die für einen Schaden ursächlich geworden sind.
Ob solche Umstände bestehen, kann erst nach Prüfung der jeweiligen Unterlagen beurteilt werden.
Pauschale Haftungsversprechen wären unseriös.
Interviewer: Welche Rolle spielt die Frage, in welchem Land der Betreiber von Velmato Edge sitzt?
Rechtsanwalt Korisek: Der tatsächliche Sitz und die Identität des Vertragspartners können für eine rechtliche Auseinandersetzung entscheidend sein.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellen sich häufig zusätzliche Fragen.
Dazu gehört beispielsweise, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist und welche Gerichte zuständig sind.
Auch die spätere Vollstreckung eines möglichen Urteils kann schwierig sein, wenn sich der Anspruchsgegner im Ausland befindet.
Die FMA-Warnung nennt keinen konkreten Unternehmenssitz von Velmato Edge.
Deshalb wäre es verfrüht, allein auf Grundlage der Veröffentlichung Aussagen über eine bestimmte internationale Betreiberstruktur zu treffen.
Interviewer: Immer wieder bieten angebliche Spezialisten an, verlorenes Anlagekapital gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen. Wie bewerten Sie solche Angebote?
Rechtsanwalt Korisek: Betroffene sollten solche Angebote sehr sorgfältig prüfen.
Besonders kritisch sind Versprechen, wonach eine vollständige Rückzahlung garantiert sei.
Auch hohe Vorauszahlungen ohne nachvollziehbare Leistungsbeschreibung sollten Anlass zur Vorsicht geben.
Eine seriöse rechtliche Beratung wird die tatsächlichen Erfolgsaussichten, möglichen Kosten und bestehenden Risiken offenlegen.
Nicht jeder finanzielle Verlust lässt sich rückgängig machen.
Wer bereits geschädigt wurde, sollte vermeiden, durch ein zweites ungeprüftes Angebot weitere Gelder zu verlieren.
Interviewer: Wie können Anleger künftig überprüfen, ob ein Anbieter seriös und zugelassen ist?
Rechtsanwalt Korisek: Ein wichtiger erster Schritt ist die Prüfung offizieller Register und Datenbanken der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden.
In Österreich stellt die FMA entsprechende Informationen zur Verfügung.
Dabei sollte nicht nur der Unternehmensname geprüft werden.
Wichtig ist auch, ob die konkrete angebotene Finanzdienstleistung von der jeweiligen Zulassung umfasst ist.
Außerdem sollten Anleger kontrollieren, ob die verwendete Internetadresse tatsächlich zu dem angegebenen Unternehmen gehört.
Ein professionell gestalteter Internetauftritt oder eine behauptete Lizenznummer allein reichen als Nachweis nicht aus.
Interviewer: Welche Unterlagen sollte ein Betroffener zu einem ersten Gespräch mit einem Rechtsanwalt mitbringen?
Rechtsanwalt Korisek: Sinnvoll sind sämtliche Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise.
Dazu kommen E-Mails, Chatverläufe, Screenshots und gegebenenfalls Aufzeichnungen darüber, wann welche Gespräche stattgefunden haben.
Auch Angaben zu möglichen Ansprechpartnern und Zahlungsempfängern können wichtig sein.
Besonders hilfreich ist eine chronologische Übersicht über den gesamten Ablauf.
Aus dieser sollte hervorgehen, wann der erste Kontakt erfolgte, welche Zahlungen geleistet wurden und welche weiteren Ereignisse stattgefunden haben.
Je besser der Sachverhalt dokumentiert ist, desto fundierter können mögliche rechtliche Schritte geprüft werden.
Interviewer: Welche Unterstützung kann eine anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Velmato Edge konkret leisten?
Rechtsanwalt Korisek: Zunächst kann eine anwaltliche Prüfung helfen, die rechtlichen und tatsächlichen Fragen zu ordnen.
Dazu gehört die Auswertung vorhandener Unterlagen, die Identifizierung möglicher Anspruchsgegner und die Prüfung denkbarer Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche.
Anschließend kann beurteilt werden, ob außergerichtliche Maßnahmen oder gerichtliche Schritte sinnvoll erscheinen.
Dabei müssen immer auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Ein Anspruch kann rechtlich bestehen und dennoch schwer durchsetzbar sein.
Deshalb sollte die Beratung nicht nur mögliche Ansprüche aufzeigen, sondern auch Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten realistisch darstellen.
Interviewer: Wie schnell sollten betroffene Anleger handeln?
Rechtsanwalt Korisek: Möglichst zeitnah.
Gerade bei kürzlich ausgeführten Zahlungen kann schnelles Handeln wichtig sein, um mögliche Rückruf- oder Reklamationsmöglichkeiten zu prüfen.
Auch die Sicherung von Unterlagen sollte nicht aufgeschoben werden.
Gleichzeitig sollten Betroffene keine vorschnellen Entscheidungen treffen und insbesondere keine weiteren Zahlungen leisten, nur weil ihnen eine schnelle Auszahlung versprochen wird.
Der richtige Weg ist ein geordnetes Vorgehen auf Grundlage der vorhandenen Informationen.
Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, was ist Ihr wichtigster Rat an Menschen, die bereits mit Velmato Edge in Kontakt stehen oder Geld investiert haben?
Rechtsanwalt Korisek: Mein wichtigster Rat lautet, die FMA-Warnung ernst zu nehmen und die eigene Situation sorgfältig zu überprüfen.
Wer noch nicht investiert hat, sollte angesichts der behördlichen Feststellung keine ungeprüften Zahlungen vornehmen.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sämtliche Nachweise sichern, gegebenenfalls unverzüglich seine Bank kontaktieren und keine weiteren finanziellen Verpflichtungen eingehen, solange die Sachlage ungeklärt ist.
Auch der Schutz persönlicher Daten und Zugangsinformationen darf nicht vergessen werden.
Im nächsten Schritt sollte geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.
Dabei ist wichtig, realistische Erwartungen zu haben. Nicht jede Zahlung lässt sich zurückholen, und nicht jeder Anspruch ist tatsächlich durchsetzbar.
Entscheidend ist, besonnen und möglichst frühzeitig zu handeln, um weitere Risiken zu begrenzen.


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