FMA Österreich warnt vor drei Finanzanbietern – was Anleger jetzt tun können

FMA Österreich warnt vor drei Finanzanbietern – was Anleger jetzt tun können

Veröffentlicht

Mittwoch, 16.09.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat seit Anfang September drei neue Investorenwarnungen veröffentlicht. Betroffen sind Evolve Asia, BCLS Assets und Clear Markets Europe. In allen drei Fällen weist die Behörde darauf hin, dass die jeweiligen Anbieter für bestimmte konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich keine entsprechende Berechtigung besitzen.

Für Anleger ist eine solche Warnung ein ernstzunehmendes Signal. Gleichzeitig ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Eine FMA-Investorenwarnung bedeutet zunächst, dass der betreffende Anbieter die genannten regulierten Dienstleistungen in Österreich nicht anbieten darf. Sie ist nicht automatisch mit einer rechtskräftigen Feststellung gleichzusetzen, dass sämtliche Aktivitäten des Unternehmens Betrug darstellen.

Die FMA rät grundsätzlich dazu, nur mit Anbietern Geschäfte abzuschließen, deren Zulassung überprüft werden kann. Über die Unternehmensdatenbank der Aufsicht lässt sich feststellen, ob und für welche Dienstleistungen eine Firma in Österreich eine Konzession besitzt.

Evolve Asia: FMA warnt vor Anlageberatung

Am 8. September 2026 veröffentlichte die FMA eine Warnung vor Evolve Asia. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Internetseite „evolveasialtd.co“ auf und gibt einen Sitz in Hongkong an.

Nach Feststellung der FMA verfügt Evolve Asia nicht über die erforderliche Berechtigung, um in Österreich konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte zu erbringen. Konkret nennt die Behörde die Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018. Die Veröffentlichung erfolgte auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG 2018.

Für Anleger bedeutet dies insbesondere: Persönliche Anlageempfehlungen dieses Anbieters sollten nicht wie die Beratung eines in Österreich zugelassenen Wertpapierdienstleisters behandelt werden.

Tipp für Anleger: Wer von Evolve Asia kontaktiert wurde, sollte zunächst keine Anlageentscheidung aufgrund der erhaltenen Empfehlungen treffen und kein zusätzliches Geld überweisen. Vor jedem Geschäft sollte unabhängig in der FMA-Unternehmensdatenbank überprüft werden, ob der konkrete Anbieter tatsächlich für die angebotene Dienstleistung zugelassen ist. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte seine Bank möglichst schnell kontaktieren und nach Möglichkeiten fragen, eine Transaktion zurückzuholen. Die FMA empfiehlt Betroffenen ausdrücklich, nach einer erfolgten Zahlung unverzüglich mit ihrer Bank Kontakt aufzunehmen.

BCLS Assets: Keine Berechtigung zur Ausführung von Kundenaufträgen

Am 11. September 2026 folgte die Warnung vor BCLS Assets. Nach Angaben der FMA nennt der Anbieter einen angeblichen Sitz in der Schweiz und tritt unter der Internetadresse „bcls-assets.com“ auf.

Die Finanzmarktaufsicht stellt fest, dass BCLS Assets keine Berechtigung besitzt, in Österreich die betreffenden konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte anzubieten. Konkret darf der Anbieter nach Angaben der Behörde keine Aufträge für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018 ausführen.

Das ist für Anleger relevant, wenn ihnen beispielsweise angeboten wird, über den Anbieter Wertpapiergeschäfte abzuwickeln oder Geld für entsprechende Transaktionen zur Verfügung zu stellen.

Tipp für Anleger: Wer ein Konto bei BCLS Assets angelegt hat, aber noch kein Geld eingezahlt hat, sollte vorerst keine Einzahlung oder Wertpapierorder vornehmen. Wer bereits Geld transferiert hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten – auch dann nicht, wenn zusätzliche Gebühren, Steuern oder Freischaltungszahlungen verlangt werden. Betroffene sollten unmittelbar ihre Bank beziehungsweise ihren Zahlungsdienstleister kontaktieren und prüfen lassen, ob Transaktionen gestoppt oder zurückgerufen werden können. Die europäischen Aufsichtsbehörden empfehlen bei Verdacht auf Finanzbetrug ausdrücklich, weitere Transaktionen sofort abzubrechen.

Clear Markets Europe: Angeblicher Sitz in London

Ebenfalls am 11. September 2026 warnte die FMA vor Clear Markets Europe. Der Anbieter tritt laut Behörde unter „clearmarket-europe.com“ auf und nennt einen angeblichen Sitz in London.

Auch hier geht es um fehlende Berechtigungen für Wertpapierdienstleistungen in Österreich. Nach Angaben der FMA darf Clear Markets Europe insbesondere keine Aufträge für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018 ausführen. Auch diese Warnung wurde auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG 2018 veröffentlicht.

Tipp für Anleger: Anleger sollten keine neuen Handelsaufträge bestätigen und kein weiteres Kapital überweisen. Wer bereits Zugangsdaten, Ausweiskopien, Kreditkartendaten oder Onlinebanking-Informationen weitergegeben hat, sollte zusätzlich seine Konten und Zugangsdaten absichern. Wurde einem angeblichen Berater Fernzugriff auf Computer oder Smartphone gewährt, etwa über Programme wie AnyDesk oder TeamViewer, empfiehlt die FMA ausdrücklich, auch die Sicherheit des Bankkontos zu überprüfen.

Bereits Geld verloren? Schnell handeln

Besonders wichtig sind die Warnungen für Anleger, die bereits Geld an einen der genannten Anbieter überwiesen haben. In diesem Fall sollte nicht darauf gewartet werden, ob versprochene Auszahlungen vielleicht doch noch erfolgen.

Die FMA empfiehlt Geschädigten als ersten Schritt, sofort die eigene Bank zu kontaktieren. Bei einer erfolgten Abbuchung beziehungsweise Überweisung kann geprüft werden, ob noch ein Rückholungsantrag oder eine andere Maßnahme möglich ist. Zusätzlich empfiehlt die Behörde, rasch Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Für eine Anzeige sollten Betroffene möglichst viele Beweismittel sichern. Dazu gehören Kontobelege, Verträge, E-Mails, SMS, WhatsApp- oder Telegram-Nachrichten und Screenshots. Bei E-Mail-Kommunikation können außerdem die vollständigen E-Mail-Header für Ermittlungen hilfreich sein.

Wurden Passwörter weitergegeben oder besteht der Verdacht, dass Dritte Zugriff auf Geräte oder Konten erhalten haben, sollten die Zugangsdaten nicht nur für das betroffene Konto geändert werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden empfehlen, gefährdete Passwörter auch bei anderen Diensten zu ersetzen, insbesondere wenn dasselbe Passwort mehrfach verwendet wurde.

Vorsicht vor angeblichen Geldrückholern

Nach einem Verlust sollten Anleger außerdem besonders skeptisch gegenüber neuen Kontakten sein, die versprechen, das verlorene Kapital gegen eine weitere Vorauszahlung zurückzuholen. Gerade Betroffene eines Anlagebetrugs können erneut ins Visier unseriöser Anbieter geraten.

Grundsätzlich gilt deshalb: Keine weiteren Zahlungen leisten, nur weil eine Auszahlung, Steuerfreigabe, Kontofreischaltung oder Rückholung des angeblichen Guthabens davon abhängig gemacht wird.

Ob ein Finanzdienstleister in Österreich tatsächlich zugelassen ist, sollte unabhängig über die Unternehmensdatenbank der FMA überprüft werden. Die Datenbank zeigt nicht nur, ob ein Unternehmen grundsätzlich beaufsichtigt wird, sondern auch, in welchem Umfang eine entsprechende Konzession besteht.

Drei Warnungen seit Monatsbeginn

Damit hat die FMA im Zeitraum 1. bis 16. September 2026 insgesamt drei neue Warnungen in ihrer offiziellen Warnliste veröffentlicht:

8. September – Evolve Asia: keine Berechtigung zur genannten Anlageberatung.

11. September – BCLS Assets: keine Berechtigung zur genannten Ausführung von Aufträgen für Kunden.

11. September – Clear Markets Europe: keine Berechtigung zur genannten Ausführung von Aufträgen für Kunden.

Die Warnungen zeigen zugleich, warum Anleger vor einer Überweisung nicht nur nach dem Namen eines Unternehmens suchen sollten. Entscheidend ist, ob der konkrete Anbieter unter der angegebenen Gesellschaft und Internetadresse tatsächlich über die notwendige Zulassung verfügt.

Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Anleger nur mit zugelassenen und beaufsichtigten Anbietern Geschäfte machen sollten. Das Fehlen einer Warnmeldung wiederum ist noch kein Beweis dafür, dass ein Anbieter seriös oder zugelassen ist. Deshalb sollte die Konzession immer separat überprüft werden.

Wer Zweifel an einem Angebot hat, kann sich außerdem an die Verbraucherinformation der FMA wenden. Die Behörde nennt dafür unter anderem ihre Verbraucherhotline +43 1 249 59-3444 sowie ihr Kontaktformular.

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geralt (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 16.09.2026

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