Der österreichische Rechnungshof hat die Arbeit der Staatsanwaltschaften untersucht und dabei eine erstaunliche Entdeckung gemacht: Verfahren dauern gelegentlich ziemlich lange. Noch erstaunlicher ist allerdings, dass die Justiz offenbar nicht immer zuverlässig feststellen kann, weshalb sie so lange dauern.
Nach Ansicht des Rechnungshofs gibt es beim Management staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren erhebliches Verbesserungspotenzial. Es fehlt unter anderem eine systematische Möglichkeit, die Verfahrensdauer bezogen auf einzelne Beschuldigte auszuwerten. Die dafür verwendete Computeranwendung liefert nach Einschätzung der Prüfer keine verlässlichen Daten.
Damit befindet sich die Justiz in einer bemerkenswerten Lage: Sie kann zwar umfangreiche Ermittlungsverfahren führen, internationale Rechtshilfe beantragen und komplizierte Wirtschaftsstraftaten untersuchen – aber bei der Frage, wie lange das alles genau dauert, wird es technisch plötzlich schwierig.
Viele Gründe für lange Verfahren
Natürlich zieht sich ein Ermittlungsverfahren nicht grundsätzlich deshalb in die Länge, weil Akten besonders gern in Amtsgebäuden wohnen. Häufig gibt es nachvollziehbare Ursachen.
Dazu gehören Gutachten von Sachverständigen, Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden, internationale Haftbefehle und wechselnde Zuständigkeiten. Auch umfangreiche Berichtspflichten können die Ermittlungen verzögern. Schließlich muss während der eigentlichen Arbeit regelmäßig dokumentiert werden, warum man mit der eigentlichen Arbeit noch nicht fertig geworden ist.
Der Rechnungshof bemängelt, dass diese verzögernden Faktoren nicht ausreichend strukturiert analysiert werden. Ohne eine solche Auswertung lasse sich nur schwer feststellen, welche Maßnahmen Verfahren tatsächlich beschleunigen könnten.
Oder einfacher gesagt: Wer nicht genau weiß, wo die Zeit verloren geht, kann sie auch nicht gezielt wiederfinden.
Digitalisierung mit dem Charme der 1990er Jahre
Besonderen Verbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof bei der Informationstechnik. Die sogenannte „Verfahrensautomation Justiz“ verlangt weiterhin, dass zahlreiche Verfahrensschritte von Hand eingetragen werden.
Die Anwendung beruht außerdem auf einer Systemarchitektur aus den 1990er Jahren. Das war jene Zeit, in der Computer beim Starten noch Geräusche machten wie ein Traktor im Winter und ein Diskettenlaufwerk als technischer Fortschritt galt.
Während künstliche Intelligenz mittlerweile Texte, Bilder und ganze Präsentationen erstellt, sitzt die österreichische Justiz offenbar noch vor einem System, das vermutlich nervös wird, sobald jemand einen Dateinamen mit mehr als acht Buchstaben eingibt.
Manuelle Eingaben sind fehleranfällig und zeitaufwendig. Sie erschweren außerdem eine verlässliche statistische Auswertung. Ausgerechnet eine Anwendung, die „Verfahrensautomation“ heißt, erzeugt damit offenbar besonders viel Handarbeit. In der öffentlichen Verwaltung gilt das vermutlich bereits als Form von Tradition.
Personalbedarf bleibt ein Rätsel
Nicht abschließend beurteilen konnte der Rechnungshof, ob die Staatsanwaltschaften über ausreichend Personal verfügen und ob die vorhandenen Stellen sinnvoll verteilt sind.
Der Grund dafür ist bemerkenswert: Es fehlt eine strategische Personalbedarfsplanung. Offenbar weiß niemand ganz genau, wie viele Staatsanwälte, Sachbearbeiter und weitere Beschäftigte benötigt werden, um die tatsächlich anfallenden Verfahren angemessen zu bearbeiten.
Damit lässt sich auch die beliebte öffentliche Frage, ob die Justiz langsam arbeitet, weil sie überlastet ist, nicht zuverlässig beantworten. Man weiß zwar, wie viele Menschen dort beschäftigt sind. Man weiß nur nicht genau, wie viele eigentlich erforderlich wären.
Das erinnert ein wenig an ein Restaurant, das nicht feststellen kann, ob es genügend Kellner beschäftigt, weil niemand erfasst, wie viele Gäste kommen. Wenn das Essen zu spät serviert wird, eröffnet man vorsichtshalber eine Arbeitsgruppe zum Thema Tellerbewegungen.
Verfahren wurden dennoch schneller abgeschlossen
Trotz der festgestellten Mängel gibt es auch positive Nachrichten. Im überprüften Zeitraum von 2020 bis 2024 ging die durchschnittliche Verfahrensdauer deutlich zurück.
Bei der Staatsanwaltschaft Wien sank sie nach den zur Verfügung gestellten Daten von durchschnittlich 4,1 auf 2,9 Monate. Bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verringerte sie sich von 10,8 auf 7,6 Monate.
Gleichzeitig wurden mehr Strafverfahren abgeschlossen. Die Zahl der jährlich erledigten Verfahren stieg bei der Staatsanwaltschaft Wien von 19.881 auf 25.631. Bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhöhte sie sich von 613 auf 693.
Das ist beachtlich und spricht dafür, dass die Beschäftigten trotz alter Technik, umfangreicher Berichtspflichten und ungeklärter Personalplanung effizienter geworden sind.
Vielleicht ist das eigentliche Wunder der österreichischen Justiz also nicht, dass manche Verfahren lange dauern. Das Wunder besteht darin, dass überhaupt so viele abgeschlossen werden, während die Mitarbeiter gleichzeitig Daten von Hand eintragen, Gutachten abwarten, internationale Behörden anschreiben und vermutlich regelmäßig prüfen müssen, ob ihr Computer das Jahr 2026 akzeptiert.
Rechnungshof fordert bessere Steuerung
Der Rechnungshof empfiehlt eine systematische Erfassung der Verfahrensdauer, eine standardisierte Analyse der Verzögerungsursachen, eine moderne und verlässliche technische Ausstattung sowie eine strategische Berechnung des Personalbedarfs.
Das klingt vernünftig. Ob die Empfehlungen schnell umgesetzt werden, lässt sich derzeit allerdings nicht sagen.
Möglicherweise muss zunächst geprüft werden, welches Ministerium zuständig ist. Anschließend könnte ein Konzept beauftragt, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und eine neue Anwendung ausgeschrieben werden.
Bis dahin hält die Verfahrensautomation aus den 1990er Jahren tapfer die Stellung. Hoffentlich hat noch jemand die Installationsdisketten.


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