Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, die FMA warnt aktuell vor Angeboten von BCLS Assets. Was bedeutet eine solche Warnung für Anleger?
Rechtsanwalt Korisek: Eine Warnung der Finanzmarktaufsicht sollte man sehr ernst nehmen. Im konkreten Fall weist die FMA darauf hin, dass der Anbieter keine Berechtigung besitzt, die von der Behörde genannten konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten. Wer überlegt, dort Geld anzulegen, sollte daher keinesfalls vorschnell eine Zahlung leisten. Wer bereits investiert hat, sollte die Angelegenheit möglichst rasch prüfen lassen und zunächst keine weiteren Beträge überweisen.
Interviewer: Wie können Anleger überprüfen, ob ein Online-Anbieter überhaupt berechtigt ist, entsprechende Finanzdienstleistungen anzubieten?
Rechtsanwalt Korisek: Das sollte bereits vor der ersten Überweisung geschehen. Man sollte überprüfen, welches Unternehmen tatsächlich hinter einer Website steht, wo es seinen Sitz hat und ob eine entsprechende aufsichtsrechtliche Berechtigung vorhanden ist. Außerdem sollte recherchiert werden, ob eine Finanzaufsichtsbehörde bereits eine Warnung veröffentlicht hat. Ein professioneller Internetauftritt allein sagt noch nichts darüber aus, ob ein Anbieter tatsächlich über die erforderlichen Genehmigungen verfügt.
Interviewer: Welche Warnsignale sollten Verbraucher besonders ernst nehmen?
Rechtsanwalt Korisek: Vorsicht ist beispielsweise bei außergewöhnlich hohen oder angeblich sicheren Renditen geboten. Weitere Warnsignale können massiver Zeitdruck, häufige Telefonanrufe und immer neue Aufforderungen zu weiteren Einzahlungen sein. Besonders aufmerksam sollte man werden, wenn vor der Auszahlung eines vermeintlichen Gewinns plötzlich zusätzliche Gebühren, Steuern oder andere Beträge verlangt werden.
Interviewer: Viele Anleger sehen auf der Plattform ein persönliches Konto, auf dem teilweise erhebliche Gewinne ausgewiesen werden. Ist das ein Beweis dafür, dass das Geld tatsächlich vorhanden ist?
Rechtsanwalt Korisek: Nein. Eine Zahl auf einem Online-Dashboard ist für sich genommen kein Nachweis dafür, dass entsprechende Geschäfte tatsächlich durchgeführt wurden oder das ausgewiesene Vermögen vorhanden ist. Entscheidend ist letztlich, ob das Geld tatsächlich verfügbar und auszahlbar ist. Anleger sollten sich daher nicht allein von dargestellten Kursgewinnen oder Kontoständen überzeugen lassen.
Interviewer: Was sollte jemand tun, der bereits Geld an einen Anbieter überwiesen hat und nun Zweifel bekommt?
Rechtsanwalt Korisek: Zunächst sollte man keine weiteren Zahlungen leisten. Dann sollte möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise der verwendete Zahlungsdienstleister kontaktiert werden, um zu klären, ob eine Transaktion noch gestoppt oder gegebenenfalls zurückgeholt werden kann.
Gleichzeitig sollte man sämtliche Beweismittel sichern: E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Überweisungsbelege, Screenshots der Plattform, Vertragsunterlagen sowie Konto- oder Wallet-Adressen. Auch die Namen der Personen, mit denen Kontakt bestand, sollten dokumentiert werden.
Interviewer: Spielt dabei Geschwindigkeit eine Rolle?
Rechtsanwalt Korisek: Ja, durchaus. Je früher Betroffene reagieren, desto eher kann geprüft werden, ob noch Möglichkeiten bestehen, Zahlungsströme nachzuvollziehen oder weitere Transaktionen zu verhindern. Garantieren lässt sich eine Rückholung natürlich nicht. Das hängt immer von den Umständen des konkreten Falls und insbesondere davon ab, wie und wohin das Geld transferiert wurde.
Interviewer: Sollte ein Betroffener auch zur Polizei gehen?
Rechtsanwalt Korisek: Besteht der Verdacht auf einen Anlagebetrug, sollte auch eine strafrechtliche Anzeige in Betracht gezogen werden. Dafür ist eine möglichst vollständige Dokumentation hilfreich. Zahlungsbelege, Kommunikation und Informationen über die beteiligten Konten oder Wallets können für die Ermittlungen von Bedeutung sein.
Interviewer: Bei Online-Investments werden häufig Kryptowährungen verwendet. Macht das die Sache schwieriger?
Rechtsanwalt Korisek: Kryptowährungen können die Nachverfolgung und Rückholung erschweren, insbesondere wenn Gelder über mehrere Wallets oder Plattformen weitertransferiert werden. Das bedeutet aber nicht, dass Betroffene nichts unternehmen sollten. Auch hier ist es wichtig, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und sämtliche weiteren Informationen zu sichern und den Sachverhalt möglichst früh prüfen zu lassen.
Interviewer: Manche Geschädigte werden später von vermeintlichen Spezialisten kontaktiert, die versprechen, das verlorene Geld zurückzuholen. Wie sollte man darauf reagieren?
Rechtsanwalt Korisek: Hier ist ebenfalls große Vorsicht angebracht. Betroffene sollten nicht erneut Geld bezahlen, nur weil ihnen jemand verspricht, ihre ursprüngliche Investition zurückzuholen. Insbesondere hohe Vorauszahlungen oder angebliche Gebühren sollten kritisch hinterfragt werden. Vor einer Beauftragung sollte genau geprüft werden, wer hinter dem Angebot steht und welche konkrete Leistung erbracht werden soll.
Interviewer: Kann man pauschal sagen, ob Anleger ihr verlorenes Geld zurückbekommen können?
Rechtsanwalt Korisek: Nein, das wäre unseriös. Jeder Fall muss einzeln beurteilt werden. Entscheidend können etwa die Zahlungsart, die beteiligten Banken oder Kryptodienstleister, der Zeitpunkt der Transaktionen und der Empfänger des Geldes sein. Deshalb sollte zunächst rekonstruiert werden, welchen Weg das Geld genommen hat und welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.
Interviewer: Welche drei Ratschläge würden Sie Anlegern geben, damit es möglichst gar nicht erst so weit kommt?
Rechtsanwalt Korisek: Erstens sollte man vor jeder Investition überprüfen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob die erforderliche Konzession vorhanden ist.
Zweitens sollte man bei außergewöhnlichen Renditeversprechen, starkem Zeitdruck und wiederholten Aufforderungen zu weiteren Zahlungen besonders vorsichtig sein.
Und drittens: Sobald Zweifel auftreten, sollte man kein weiteres Geld überweisen. Lieber einmal zu früh unabhängig nachfragen und das Angebot überprüfen lassen, als aufgrund eines vermeintlich einmaligen Angebots unter Zeitdruck zu handeln.
Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, vielen Dank für das Gespräch.


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