Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, wie ernst sollten Anleger eine solche Warnung der FMA nehmen?
Rechtsanwalt Korisek: Eine Warnung der Finanzmarktaufsicht sollte grundsätzlich sehr ernst genommen werden. Wenn die zuständige Behörde ausdrücklich mitteilt, dass ein Anbieter für bestimmte Finanzdienstleistungen in Österreich keine Berechtigung besitzt, ist das ein erhebliches Warnsignal. Wer noch kein Geld überwiesen hat, sollte zunächst von einer Zahlung Abstand nehmen und das Angebot sorgfältig überprüfen.
Interviewer: Bedeutet die Warnung automatisch, dass Evolve Asia betrügerisch handelt?
Korisek: Nein. Das muss man juristisch sauber unterscheiden. Die Feststellung, dass eine erforderliche Berechtigung fehlt, ist nicht automatisch der Nachweis einer Straftat oder eines Betrugs. Für Anleger ist die Warnung dennoch von erheblicher Bedeutung. Sie sollten keinesfalls einfach weitermachen, als gäbe es diese Information nicht.
Interviewer: Was sollte jemand tun, der bereits Geld überwiesen hat?
Korisek: Zunächst keine weiteren Zahlungen vornehmen. Danach sollte möglichst schnell die eigene Bank oder der verwendete Zahlungsdienstleister kontaktiert werden. Dort kann geprüft werden, ob eine Transaktion möglicherweise noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Ob das gelingt, hängt immer vom Einzelfall und insbesondere vom Zahlungsweg und Zeitpunkt ab.
Interviewer: Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?
Korisek: Möglichst die gesamte Kommunikation. Dazu gehören Verträge, Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatnachrichten, Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner. Auch Screenshots der Internetseite und eines eventuell vorhandenen Kundenbereichs können später wichtig werden.
Interviewer: Und wenn im Kundenkonto hohe Gewinne angezeigt werden?
Korisek: Eine Anzeige auf einer Internetplattform allein beweist noch nicht, dass dieses Vermögen tatsächlich vorhanden ist. Entscheidend ist letztlich, ob die Anlage nachvollziehbar existiert und ob der Kunde tatsächlich über sein Geld verfügen kann. Gerade wenn eine Auszahlung nicht funktioniert, sollte man sehr vorsichtig werden.
Interviewer: Was ist davon zu halten, wenn vor einer Auszahlung plötzlich noch eine Gebühr oder Steuer verlangt wird?
Korisek: Dann sollte keinesfalls unter Zeitdruck gezahlt werden. Solche Forderungen müssen zunächst unabhängig geprüft werden. Anleger sollten insbesondere nicht glauben, sie müssten nur noch einmal Geld überweisen, um anschließend ihr gesamtes Kapital zurückzubekommen.
Interviewer: Was passiert, wenn Betroffene bereits persönliche Dokumente übermittelt haben?
Korisek: Wer beispielsweise eine Ausweiskopie, Bankdaten oder andere sensible Informationen übermittelt hat, sollte dokumentieren, welche Daten weitergegeben wurden. Wurden Passwörter oder Zugangsdaten offengelegt, sollten diese unverzüglich geändert werden. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung kann zusätzlichen Schutz bieten.
Interviewer: Wann sollte eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden?
Korisek: Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Dafür ist eine möglichst genaue Dokumentation hilfreich: Wann fand der erste Kontakt statt? Was wurde versprochen? Welche Beträge wurden wohin überwiesen? Welche Aussagen wurden zu Auszahlungen gemacht? Je besser der Ablauf dokumentiert ist, desto leichter lässt sich der Sachverhalt später nachvollziehen.
Interviewer: Können Anleger verlorenes Geld zurückfordern?
Korisek: Das muss im Einzelfall geprüft werden. Zunächst ist entscheidend, wer tatsächlich Vertragspartner war und wohin das Geld geflossen ist. Danach kann untersucht werden, ob und gegen wen mögliche Rückforderungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen. Eine erfolgreiche Rückholung des Geldes kann allerdings niemals pauschal versprochen werden.
Interviewer: Gibt es noch eine Gefahr, wenn Betroffene bereits Geld verloren haben?
Korisek: Ja. Geschädigte können anschließend erneut kontaktiert werden. Dann wird möglicherweise behauptet, das verlorene Kapital zurückholen zu können. Dafür soll zunächst eine Gebühr, Steuer oder Provision gezahlt werden. Auch solche Angebote sollten unbedingt unabhängig überprüft werden.
Interviewer: Wie können Anleger verhindern, überhaupt in eine solche Situation zu geraten?
Korisek: Vor jeder größeren Überweisung sollte geklärt werden, mit welchem Unternehmen man tatsächlich einen Vertrag abschließt und ob dieses Unternehmen über die erforderlichen Berechtigungen verfügt. Eine professionell gestaltete Internetseite, freundliche Ansprechpartner und vermeintlich attraktive Renditen ersetzen diese Prüfung nicht. Auch die Warnlisten und Unternehmensdatenbanken der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden sollten kontrolliert werden.
Interviewer: Was ist Ihr wichtigster Rat an Betroffene der aktuellen FMA-Warnung?
Korisek: Keine weiteren Zahlungen aus Angst oder unter Zeitdruck leisten. Beweise sichern, Zahlungswege dokumentieren, gegebenenfalls schnell die Bank informieren und anschließend prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.
Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, vielen Dank für das Gespräch.


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