Donald Trump bereitet sich offenbar auf mögliche Untersuchungen durch einen künftig demokratisch kontrollierten Kongress vor. Seine Regierung vertritt dabei eine sehr weitgehende Auffassung vom sogenannten „Executive Privilege“: Geschützt werden sollen nicht nur Gespräche mit Regierungsmitarbeitern, sondern möglicherweise auch Kontakte zu privaten Anwälten, Unternehmern und informellen Beratern außerhalb der Regierung.
Besonders umstritten ist, dass das Weiße Haus teilweise sogar die Namen externer Berater geheim halten möchte. Demokratische Senatoren halten dagegen, das Präsidentenprivileg dürfe kein pauschaler Schutzschild für Privatpersonen sein, die Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen.
Noch grundsätzlicher ist der Streit um den Presidential Records Act. Dieses nach Watergate geschaffene Gesetz verpflichtet das Weiße Haus, offizielle Unterlagen aufzubewahren und später dem Nationalarchiv zu übergeben. Das Justizministerium argumentiert nun, das Gesetz sei verfassungswidrig. Ein Bundesgericht hat dieser Sicht bereits widersprochen; der Rechtsstreit läuft weiter.
Kritiker warnen, dass damit parlamentarische Kontrolle und spätere Aufklärung erheblich erschwert werden könnten. Befürworter der Regierung argumentieren dagegen, ein Präsident brauche einen geschützten Raum für vertrauliche Beratung.
Der Konflikt reicht deshalb weit über Trump hinaus. Am Ende geht es um eine zentrale demokratische Frage: Wie viel Geheimhaltung braucht ein Präsident – und ab wann wird daraus Abschottung vor Kontrolle?


0 Kommentare