Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, die FMA warnt vor Angeboten von GBM Global Inc. beziehungsweise „BitMart“. Wie ernst sollten Anleger eine solche Meldung nehmen?
Rechtsanwalt Korisek: Eine Warnung einer Finanzaufsichtsbehörde sollte grundsätzlich sehr ernst genommen werden. Anleger sollten zunächst genau lesen, was die Behörde tatsächlich festgestellt hat. Im vorliegenden Fall lautet die entscheidende Aussage, dass der Anbieter nach Angaben der FMA keine Berechtigung für bestimmte konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich besitzt und dort insbesondere kein multilaterales Handelssystem im Sinne der genannten Vorschrift anbieten darf. Das sollte Anlass sein, das eigene Vertragsverhältnis und weitere Zahlungen genau zu überprüfen.
Interviewer: Bedeutet die FMA-Warnung automatisch, dass es sich um Betrug handelt?
Rechtsanwalt Korisek: Nein. Diese Schlussfolgerung sollte man nicht allein aus einer aufsichtsrechtlichen Warnung ziehen. Eine fehlende Berechtigung für bestimmte Finanzdienstleistungen und ein strafrechtlich nachgewiesener Betrug sind unterschiedliche Dinge. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Anleger sollten deshalb weder verharmlosen noch vorschnell Behauptungen aufstellen, die über die Feststellungen der Behörde hinausgehen.
Interviewer: Was würden Sie einem Anleger empfehlen, der dort bereits Geld angelegt hat?
Rechtsanwalt Korisek: Zunächst würde ich davon abraten, aufgrund telefonischer oder elektronischer Aufforderungen spontan weiteres Geld zu überweisen. Stattdessen sollte der gesamte Vorgang dokumentiert werden. Dazu gehören Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Vertragsunterlagen, Screenshots des Kundenkontos, angezeigte Guthaben, Transaktionshistorien sowie Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern.
Interviewer: Warum sind Screenshots so wichtig?
Rechtsanwalt Korisek: Bei ausschließlich digital angebotenen Finanzdienstleistungen können sich Inhalte verändern. Webseiten können angepasst werden, Kundenkonten können später möglicherweise nicht mehr erreichbar sein und Chatverläufe können verloren gehen. Deshalb sollten Anleger frühzeitig dokumentieren, was ihnen angezeigt und zugesagt wurde.
Interviewer: Sollte ein Anleger versuchen, sein Geld auszuzahlen?
Rechtsanwalt Korisek: Wer Zugriff auf ein Konto hat und sein Guthaben zurückholen möchte, kann eine Auszahlung über die regulären vorgesehenen Wege verlangen. Wichtig ist aber, aufmerksam zu werden, wenn eine Auszahlung plötzlich von zusätzlichen Zahlungen abhängig gemacht wird.
Interviewer: Was meinen Sie damit?
Rechtsanwalt Korisek: Ein besonderes Warnsignal kann beispielsweise sein, wenn vor einer Auszahlung plötzlich weitere Beträge für angebliche Steuern, Versicherungen, Freischaltungen, Provisionen oder sonstige Gebühren verlangt werden. In einer solchen Situation sollte nicht einfach weitergezahlt werden, sondern zunächst geklärt werden, worauf die Forderung rechtlich beruht.
Interviewer: Und wenn die Auszahlung verweigert wird?
Rechtsanwalt Korisek: Dann sollte der Betroffene sämtliche Kommunikation sichern und dokumentieren, wann und in welcher Höhe eine Auszahlung beantragt wurde und welche Antwort darauf erfolgte. Anschließend kann geprüft werden, gegen welche Gesellschaft mögliche Ansprüche bestehen und in welchem Staat diese Gesellschaft tatsächlich ansässig ist. Bei internationalen Sachverhalten kann das erheblich komplizierter sein als bei einem Vertrag mit einem inländischen Anbieter.
Interviewer: Was ist mit Anlegern, die per Kreditkarte oder Banküberweisung eingezahlt haben?
Rechtsanwalt Korisek: Sie sollten sämtliche Zahlungswege dokumentieren und möglichst schnell ihre Bank oder ihren Zahlungsdienstleister kontaktieren, wenn sie eine Zahlung beanstanden möchten. Ob eine Überweisung zurückgeholt oder eine Kreditkartenzahlung reklamiert werden kann, hängt vom konkreten Zahlungsweg, vom Zeitpunkt und von den Umständen ab. Einen automatischen Anspruch auf Rückbuchung gibt es nicht in jedem Fall.
Interviewer: Sollte man seine Bank auch informieren, wenn die Zahlung schon länger zurückliegt?
Rechtsanwalt Korisek: Nachfragen kann sinnvoll sein. Je früher reagiert wird, desto besser lassen sich mögliche Optionen prüfen. Anleger sollten ihrer Bank dabei möglichst genaue Angaben machen: Zahlungsempfänger, IBAN beziehungsweise Wallet-Adresse, Betrag, Datum und Verwendungszweck.
Interviewer: Was gilt bei Kryptowährungen?
Rechtsanwalt Korisek: Bei Kryptotransaktionen ist die Situation häufig schwieriger, weil Blockchain-Transaktionen grundsätzlich nicht wie eine normale Lastschrift einfach zurückgebucht werden können. Deshalb ist die Dokumentation der verwendeten Wallet-Adressen und Transaktionskennungen besonders wichtig. Daraus folgt allerdings noch nicht automatisch, dass verlorene Vermögenswerte zurückgeholt werden können.
Interviewer: Sollte man nach einer solchen Warnung seine Passwörter ändern?
Rechtsanwalt Korisek: Wenn Zugangsdaten weitergegeben wurden oder dasselbe Passwort auch bei anderen Diensten verwendet wird, sollte man unverzüglich reagieren. Passwörter sollten geändert und – soweit möglich – eine Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden. Besonders wichtig sind E-Mail-Konten, weil über sie häufig weitere Passwörter zurückgesetzt werden können.
Interviewer: Und wenn jemand Fernwartungssoftware auf seinem Computer installieren sollte?
Rechtsanwalt Korisek: Dann besteht zusätzlicher Handlungsbedarf. Wer einer fremden Person Zugriff auf Computer oder Smartphone gewährt hat, sollte die Verbindung beenden und prüfen lassen, ob Software installiert oder Einstellungen verändert wurden. Gleichzeitig sollten sensible Zugangsdaten von einem vertrauenswürdigen Gerät aus geändert werden.
Interviewer: Wann sollte ein Betroffener einen Rechtsanwalt einschalten?
Rechtsanwalt Korisek: Spätestens wenn größere Beträge betroffen sind, Auszahlungen verweigert werden, immer neue Zahlungen verlangt werden oder unklar ist, wer überhaupt Vertragspartner ist, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Dabei geht es zunächst darum, den Sachverhalt zu rekonstruieren: Wer hat welches Angebot gemacht? Wohin wurde gezahlt? Welche Gesellschaft wird in den Vertragsunterlagen genannt? Welche Zusagen wurden gemacht? Und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen tatsächlich?
Interviewer: Sollte auch eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden?
Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen, kann eine Strafanzeige ein möglicher Schritt sein. Ob tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt, müssen jedoch die zuständigen Ermittlungsbehörden feststellen. Eine aufsichtsrechtliche Warnung allein ersetzt diese Prüfung nicht.
Interviewer: Wie können sich Anleger bereits vor einer Einzahlung besser schützen?
Rechtsanwalt Korisek: Anleger sollten zunächst feststellen, wer ihr tatsächlicher Vertragspartner ist. Ein Markenname oder eine professionell gestaltete Internetseite reichen nicht. Wichtig sind der vollständige Unternehmensname, Sitz, Registerdaten und die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse. Bei Finanzdienstleistungen sollte außerdem geprüft werden, ob der Anbieter in den einschlägigen Registern der zuständigen Finanzaufsicht geführt wird.
Interviewer: Was ist das wichtigste Warnzeichen?
Rechtsanwalt Korisek: Es gibt selten nur ein einziges. Problematisch ist vielmehr eine Kombination: unerwartete Kontaktaufnahme, außergewöhnlich hohe Renditeversprechen, erheblicher Zeitdruck, ständig wechselnde Ansprechpartner, Aufforderungen zu weiteren Einzahlungen oder Schwierigkeiten bei Auszahlungen. Spätestens wenn mehrere solcher Punkte zusammentreffen, sollte man sehr vorsichtig werden.
Interviewer: Was wäre Ihr wichtigster Rat an Menschen, die jetzt wegen der FMA-Warnung verunsichert sind?
Rechtsanwalt Korisek: Nicht in Panik geraten, aber konsequent handeln. Keine zusätzlichen Zahlungen allein aufgrund von Druck oder Versprechungen leisten, sämtliche Unterlagen sichern, das eigene Konto und die Zahlungswege dokumentieren und prüfen, wer der tatsächliche Vertragspartner ist. Bei größeren Beträgen sollte professionelle Hilfe frühzeitig in Betracht gezogen werden.


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