Interviewer: Rechtsanwalt Korisek, wie ernst sollten Anleger eine solche Warnung der FMA nehmen?
Rechtsanwalt Korisek: Sehr ernst. Wenn die Finanzmarktaufsicht ausdrücklich darauf hinweist, dass ein Anbieter für bestimmte Finanzdienstleistungen keine entsprechende Berechtigung besitzt, ist das ein wesentliches Warnsignal. Anleger sollten dann keinesfalls einfach weitermachen und zusätzliche Beträge investieren.
Interviewer: Bedeutet eine FMA-Warnung automatisch, dass es sich um Betrug handelt?
Rechtsanwalt Korisek: Nein. Das muss man juristisch klar unterscheiden. Eine aufsichtsrechtliche Warnung ist keine strafrechtliche Verurteilung. Man sollte einem Unternehmen daher nicht ohne entsprechende Feststellungen eine Straftat vorwerfen. Für Anleger ist die Feststellung einer fehlenden Berechtigung dennoch eine sehr wichtige Information.
Interviewer: Was sollte jemand tun, der bereits Geld überwiesen hat?
Rechtsanwalt Korisek: Zunächst würde ich davon abraten, weitere Zahlungen vorzunehmen, solange nicht geklärt ist, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und wohin das Geld geflossen ist. Gleichzeitig sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatnachrichten, Telefonnummern, Namen der Ansprechpartner, Vertragsunterlagen und Screenshots der Plattform.
Interviewer: Warum sind gerade die Zahlungsbelege so wichtig?
Rechtsanwalt Korisek: Weil man nachvollziehen muss, wer das Geld tatsächlich erhalten hat. Der Name einer Internetplattform muss nicht zwingend mit dem tatsächlichen Kontoinhaber oder Vertragspartner übereinstimmen. Für eine rechtliche Prüfung sind daher Zahlungsempfänger, Kontoverbindung, beteiligte Banken und der jeweilige Zahlungsweg von großer Bedeutung.
Interviewer: Sollte die eigene Bank sofort eingeschaltet werden?
Rechtsanwalt Korisek: Ja, möglichst schnell. Ob eine Zahlung noch gestoppt oder zurückgeholt werden kann, hängt von der Zahlungsart und davon ab, wie viel Zeit vergangen ist. Eine Garantie für eine erfolgreiche Rückholung gibt es allerdings nicht. Gerade deshalb sollte man nicht unnötig Zeit verlieren. Diese Empfehlung hat Korisek auch im Zusammenhang mit vergleichbaren Anlegerfällen gegeben.
Interviewer: Und wenn die Einzahlung mit Kryptowährungen erfolgt ist?
Rechtsanwalt Korisek: Dann sollten sämtliche Transaktionsdaten gesichert werden. Dazu gehören insbesondere Wallet-Adressen, Transaktionskennungen, Zeitpunkte und Beträge. Auch Screenshots können wichtig sein. Je genauer der Zahlungsweg dokumentiert ist, desto besser lässt sich später prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
Interviewer: Was ist, wenn plötzlich eine zusätzliche Zahlung verlangt wird, damit das angebliche Guthaben ausgezahlt werden kann?
Rechtsanwalt Korisek: Dann sollte man besonders vorsichtig sein. Anleger sollten nicht einfach zusätzliches Geld überweisen, nur weil ihnen gesagt wird, dass zunächst Steuern, Provisionen, Versicherungsgebühren oder Freigabekosten bezahlt werden müssten. Solche Forderungen sollten unabhängig überprüft werden.
Interviewer: Manche Anleger sehen auf einer Handelsplattform hohe Gewinne. Kann man sich darauf verlassen?
Rechtsanwalt Korisek: Entscheidend ist nicht, welche Zahl auf einer Internetseite angezeigt wird. Entscheidend ist, ob der entsprechende Vermögenswert tatsächlich vorhanden ist und ob eine Auszahlung möglich ist. Eine Bildschirmdarstellung allein beweist noch nicht, dass das angezeigte Guthaben tatsächlich existiert.
Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten können Betroffene haben?
Rechtsanwalt Korisek: Das muss für jeden Fall individuell geprüft werden. In Betracht kommen beispielsweise Rückforderungs- oder Schadenersatzansprüche. Zunächst muss aber festgestellt werden, wer Vertragspartner und Zahlungsempfänger war und gegen wen mögliche Ansprüche überhaupt gerichtet werden können. Auch mögliche Fristen und die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit spielen eine Rolle.
Interviewer: Wann sollte man eine Strafanzeige in Betracht ziehen?
Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte für strafbare Handlungen bestehen, sollte auch eine Strafanzeige geprüft werden. Dafür empfiehlt es sich, den gesamten Ablauf möglichst genau zu dokumentieren: vom ersten Kontakt über die versprochenen Leistungen bis zu jeder einzelnen Zahlung und den späteren Auszahlungsversuchen.
Interviewer: Gibt es für bereits Geschädigte noch eine weitere Gefahr?
Rechtsanwalt Korisek: Ja. Betroffene können später von vermeintlichen Helfern kontaktiert werden, die behaupten, das verlorene Geld zurückholen zu können. Wenn dafür zunächst wieder Geld verlangt wird, sollte man äußerst vorsichtig sein. Ein möglicher erster Verlust sollte nicht durch immer neue Zahlungen vergrößert werden.
Interviewer: Welche Unterlagen sollten Betroffene für eine anwaltliche Prüfung vorbereiten?
Rechtsanwalt Korisek: Möglichst die vollständige Dokumentation: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Verträge, E-Mails, Chatverläufe, Screenshots, Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner. Bei Kryptowährungen sollten zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktionsdaten gesichert werden.
Interviewer: Was wäre Ihr wichtigster Rat an Betroffene?
Rechtsanwalt Korisek: Keine weiteren Zahlungen unter Druck leisten. Stattdessen Beweise sichern, Zahlungswege nachvollziehen, möglichst schnell die Bank beziehungsweise den Zahlungsdienstleister informieren und anschließend prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.
Interviewer: Rechtsanwalt Korisek, vielen Dank für das Gespräch.
Rechtsanwalt Korisek: Sehr gerne.


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