Die Trump-Regierung wollte Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus gleich 75 Ländern auf Eis legen. Begründung: Es bestehe ein erhöhtes Risiko, dass Antragsteller später staatliche Unterstützung benötigen könnten. Eine Bundesrichterin in New York fand diese Methode der vorsorglichen Länder-Sortierung allerdings weniger überzeugend – und erklärte die Regelung für rechtswidrig.
75 Länder.
Das ist keine kleine Ausnahmeregelung mehr.
Das ist schon fast eine Weltreise.
Brasilien war dabei.
Kolumbien.
Uruguay.
Albanien.
Bosnien und Herzegowina.
Pakistan.
Bangladesch.
Dazu zahlreiche Staaten in Afrika, im Nahen Osten und in der Karibik.
Wer aus einem dieser Länder dauerhaft in die USA einwandern wollte, hatte seit Januar ein Problem: Das Außenministerium hatte die Erteilung entsprechender Einwanderungsvisa ausgesetzt.
Die Botschaft aus Washington lautete vereinfacht:
Vielleicht werdet ihr uns irgendwann zu teuer. Also lieber erst einmal kein Visum.
Eine US-Bundesrichterin hat diesem Prinzip nun einen ziemlich deutlichen juristischen Dämpfer verpasst.
Richterin: So einfach geht das nicht
US-Bundesrichterin Jeannette A. Vargas in Manhattan erklärte die Regelung am Freitag für rechtswidrig.
Nach ihrer Auffassung überschritt Außenminister Marco Rubio mit der pauschalen Aussetzung seine gesetzlichen Befugnisse.
Das entscheidende Problem:
Die Regierung behandelte Antragsteller nicht in erster Linie nach ihren individuellen Voraussetzungen, sondern zunächst nach ihrer Staatsangehörigkeit.
Wer den falschen Pass hatte, landete gewissermaßen schon vor der eigentlichen Prüfung im Wartezimmer.
Und die Tür blieb zu.
Das Gericht sagte nun sinngemäß:
Nein, Herr Rubio, so hat der Kongress das nicht vorgesehen.
Die Regierung fürchtete künftige Sozialleistungsempfänger
Das Außenministerium hatte seine Maßnahme mit dem sogenannten „Public Charge“-Prinzip begründet.
Die Regierung wollte verhindern, dass Menschen dauerhaft in die USA einwandern, die später möglicherweise auf staatliche Leistungen angewiesen sein könnten.
Grundsätzlich kennt das amerikanische Einwanderungsrecht solche Prüfungen.
Der Streit drehte sich allerdings darum, ob daraus eine faktische Pauschalsperre für Bürger aus 75 Staaten gemacht werden darf.
Die Antwort der Richterin:
Nein.
Zumindest nicht auf diesem Weg.
Denn normalerweise soll geprüft werden, ob ein konkreter Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die beanstandete Richtlinie machte daraus eher:
„Brasilien? Erst mal nein.“
„Pakistan? Nein.“
„Albanien? Ebenfalls nein.“
„Nächster bitte.“
Für ein Einwanderungsrecht, das eigentlich individuelle Prüfungen vorsieht, war das dem Gericht dann doch etwas zu effizient.
Betroffen waren auch Familien
Geklagt hatten nicht nur Einwanderungsorganisationen.
Unter den Klägern waren auch Menschen, die selbst auf ein Einwanderungsvisum warteten, sowie US-Bürger, die Familienangehörige für die Einwanderung unterstützten.
Damit hatte die Regelung ganz konkrete Folgen.
Familienzusammenführungen konnten blockiert werden.
Menschen, deren Anträge teilweise bereits weit fortgeschritten waren, kamen nicht weiter.
Und das nicht unbedingt, weil eine Behörde im Einzelfall festgestellt hatte, dass sie die Voraussetzungen nicht erfüllten.
Sondern weil ihr Herkunftsland auf einer Liste stand.
Marco Rubios ziemlich große Liste
Die Regelung war im Januar vom Außenministerium verkündet worden und betraf eine erstaunlich breite Mischung von Staaten.
Dazu gehörten wirtschaftlich völlig unterschiedliche Länder wie Brasilien und Bangladesch, karibische Staaten, afrikanische Länder, Balkanländer sowie Staaten aus Zentralasien und dem Nahen Osten.
Das allein machte die politische Tragweite deutlich.
Es ging nicht um ein paar einzelne Staaten mit besonderen Sicherheitsproblemen.
Es ging um einen erheblichen Teil der Weltbevölkerung.
Die Trump-Regierung argumentierte, Staatsangehörige dieser Länder hätten ein erhöhtes Risiko, später staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Die Richterin sah darin jedoch keine ausreichende Grundlage dafür, die gesetzlich vorgesehenen individuellen Verfahren faktisch außer Kraft zu setzen.
Trump bleibt seiner Linie treu
Überraschend kommt der Konflikt nicht.
Donald Trump verfolgt seit seiner Rückkehr ins Weiße Haus erneut einen ausgesprochen harten Kurs in der Einwanderungspolitik.
Dabei geht es längst nicht nur um illegale Grenzübertritte.
Auch die legale Einwanderung steht stärker im Fokus.
Das ist politisch wichtig.
Denn zwischen jemandem, der ohne Erlaubnis die Grenze überquert, und einem Menschen, der ordnungsgemäß bei einem US-Konsulat ein Einwanderungsvisum beantragt, besteht ein erheblicher rechtlicher Unterschied.
Die nun gekippte Regelung betraf gerade diese regulären Visa-Verfahren.
Ein bekanntes Muster: Regierung beschließt, Gericht korrigiert
Für die Trump-Regierung ist die Entscheidung Teil eines inzwischen vertrauten politischen Ablaufs.
Das Weiße Haus beziehungsweise eine Bundesbehörde führt eine weitreichende Maßnahme ein.
Organisationen und Betroffene klagen.
Ein Bundesgericht prüft.
Und anschließend wird darüber gestritten, wie weit die Exekutive tatsächlich gehen darf.
In diesem Fall fiel die Antwort ziemlich eindeutig aus.
Die Richterin bezeichnete die Maßnahme als offensichtlich mit dem geltenden gesetzlichen Rahmen unvereinbar.
Das Außenministerium könne nicht einfach eine zusätzliche pauschale Voraussetzung schaffen, die der Kongress so nicht beschlossen habe.
Das amerikanische Prinzip der Gewaltenteilung meldet sich zurück
Politisch kann Trump eine möglichst restriktive Einwanderungspolitik verfolgen.
Marco Rubio kann ebenfalls der Ansicht sein, dass die USA viel genauer prüfen sollten, wer dauerhaft ins Land kommt.
Aber auch eine Regierung mit klarer politischer Mehrheit muss sich an bestehende Gesetze halten.
Und genau dafür sind Bundesgerichte da.
Sie entscheiden nicht, welche Einwanderungspolitik ihnen persönlich gefällt.
Sie prüfen, ob die Regierung innerhalb jener Befugnisse handelt, die ihr das Gesetz gibt.
Im aktuellen Fall lautet das Urteil:
Die 75-Länder-Lösung ging zu weit.
Was die Entscheidung nicht bedeutet
Damit öffnen sich allerdings nicht plötzlich sämtliche amerikanischen Konsulate und verteilen Green Cards wie Rabattcoupons.
Das Urteil bedeutet nicht, dass jeder Antrag genehmigt werden muss.
Die USA können Antragsteller weiterhin überprüfen.
Sie können Visa verweigern, wenn gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Auch die Frage, ob jemand voraussichtlich dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sein könnte, kann im Rahmen des geltenden Rechts eine Rolle spielen.
Nur eines soll nach der Entscheidung eben nicht funktionieren:
Alle Antragsteller aus einem bestimmten Land pauschal aussortieren, bevor ihre individuelle Situation überhaupt ordentlich geprüft wurde.
Für Trump dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein
Auch wenn die konkrete Entscheidung für die Regierung eine Niederlage darstellt, dürfte der politische Streit damit kaum beendet sein.
Die Trump-Regierung hat ihre Einwanderungspolitik zu einem zentralen Bestandteil ihres Programms gemacht.
Es wäre deshalb überraschend, wenn Washington nach diesem Urteil einfach sagen würde:
„Na gut, dann eben nicht.“
Wahrscheinlicher ist, dass neue Regelungen gesucht werden, die dasselbe politische Ziel auf juristisch belastbarere Weise erreichen sollen.
Amerikanische Einwanderungsanwälte dürften also weiterhin gut beschäftigt sein.
Fazit: 75 Länder waren dann doch etwas viel auf einmal
Die Trump-Regierung wollte verhindern, dass künftige Einwanderer dem amerikanischen Staat finanziell zur Last fallen.
Das politische Ziel kann man diskutieren.
Die gewählte Methode hielt einer gerichtlichen Prüfung jedoch nicht stand.
Denn zwischen
„Wir prüfen genau, wer einwandert“
und
„Du kommst aus einem dieser 75 Länder, also erst einmal nein“
liegt juristisch ein ziemlich großer Unterschied.
Bundesrichterin Jeannette Vargas hat diesen Unterschied nun deutlich gemacht.
Für Marco Rubio bedeutet das:
Zurück an den Schreibtisch.
Und beim nächsten Versuch vielleicht etwas weniger Weltatlas – und etwas mehr Einzelfallprüfung.


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