„Eine FMA-Warnung sollten Anleger sehr ernst nehmen“ – Rechtsanwalt Korisek über Capital Equity Markets

„Eine FMA-Warnung sollten Anleger sehr ernst nehmen“ – Rechtsanwalt Korisek über Capital Equity Markets

Veröffentlicht

Freitag, 21.08.2026
von Red. TB

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, die FMA warnt vor Angeboten von Capital Equity Markets. Wie ernst sollte man eine solche Warnung nehmen?

Rechtsanwalt Korisek: Eine Warnung der Finanzmarktaufsicht sollte grundsätzlich sehr ernst genommen werden. Wenn eine Aufsichtsbehörde ausdrücklich darauf hinweist, dass ein Anbieter für bestimmte Finanzdienstleistungen keine entsprechende Berechtigung besitzt, ist das für Anleger ein wesentliches Warnsignal. Wer noch kein Geld investiert hat, sollte zunächst von Zahlungen Abstand nehmen und den Anbieter genau überprüfen.

Interviewer: Bedeutet die FMA-Warnung automatisch, dass es sich bei Capital Equity Markets um Betrug handelt?

Rechtsanwalt Korisek: Nein. Hier muss man juristisch sauber unterscheiden. Eine aufsichtsrechtliche Warnung ist nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung gleichzusetzen. Man sollte deshalb nicht ohne entsprechende Belege behaupten, dass ein Unternehmen oder bestimmte Personen einen Betrug begangen haben. Entscheidend ist zunächst die konkrete Feststellung der FMA zur fehlenden Berechtigung. Für Anleger ist diese Information allerdings bereits sehr relevant.

Interviewer: Was sollte jemand tun, der bereits Geld an den Anbieter überwiesen hat?

Rechtsanwalt Korisek: Ich würde zunächst davon abraten, weitere Zahlungen vorzunehmen, solange der Sachverhalt nicht geklärt ist. Gleichzeitig sollte der Anleger sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören Überweisungsbelege, Kontoauszüge, E-Mails, Messenger-Nachrichten, Telefonnummern, Namen von Ansprechpartnern, Vertragsunterlagen und Screenshots des Onlinekontos beziehungsweise der Handelsplattform.

Interviewer: Sollte auch die eigene Bank informiert werden?

Rechtsanwalt Korisek: Ja, und möglichst schnell. Ob eine Zahlung noch gestoppt oder zurückgeholt werden kann, hängt vom jeweiligen Zahlungsweg und vom Zeitpunkt ab. Deshalb sollte die Bank oder der betreffende Zahlungsdienstleister zeitnah informiert werden. Eine Garantie dafür, dass das Geld zurückkommt, gibt es allerdings nicht.

Interviewer: Warum sind die Zahlungsbelege für die juristische Aufarbeitung so wichtig?

Rechtsanwalt Korisek: Weil wir feststellen müssen, wohin das Geld tatsächlich geflossen ist. Der Name einer Internetplattform muss nicht zwingend mit dem Kontoinhaber oder der juristischen Person übereinstimmen, die das Geld erhalten hat. Wichtig sind daher Fragen wie: Wer war Zahlungsempfänger? Bei welcher Bank wurde das Konto geführt? In welchem Staat befindet sich dieses Konto? Wurde per Überweisung, Kreditkarte oder über einen anderen Zahlungsdienst gezahlt?

Interviewer: Capital Equity Markets soll laut der FMA-Mitteilung angebliche Standorte in London, Berlin und Wien nennen. Sind solche internationalen Adressen ein Zeichen für Seriosität?

Rechtsanwalt Korisek: Eine Adresse allein sagt wenig aus. Entscheidend ist, ob dort tatsächlich ein entsprechendes Unternehmen existiert, welche juristische Person hinter dem Angebot steht und ob diese über die notwendigen Genehmigungen verfügt. Anleger sollten sich deshalb nicht von einer professionell wirkenden Internetseite oder prestigeträchtigen Geschäftsadressen täuschen lassen.

Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger, die bereits Geld verloren haben?

Rechtsanwalt Korisek: Das kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Zu prüfen wären beispielsweise mögliche Rückforderungs- oder Schadenersatzansprüche. Entscheidend ist aber zunächst, gegen wen solche Ansprüche überhaupt bestehen könnten und ob sie praktisch durchsetzbar sind. Auch die beteiligten Zahlungswege können für die rechtliche Bewertung relevant sein.

Interviewer: Wann sollte eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden?

Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte für strafbare Handlungen bestehen, sollte eine Strafanzeige geprüft werden. Betroffene sollten dafür möglichst genau dokumentieren, wie der Kontakt zustande gekommen ist, welche Aussagen gemacht wurden, welche Zahlungen erfolgt sind und was anschließend passiert ist. Je vollständiger diese Chronologie ist, desto besser lässt sich der Sachverhalt nachvollziehen.

Interviewer: Was ist, wenn Anleger plötzlich aufgefordert werden, noch einmal Geld einzuzahlen, damit ihr Guthaben ausgezahlt werden könne?

Rechtsanwalt Korisek: Dann ist besondere Vorsicht geboten. Anleger sollten nicht einfach weiteres Geld überweisen, weil ihnen erklärt wird, sie müssten zunächst eine Steuer, Provision, Versicherungsgebühr oder sonstige Freigabegebühr bezahlen. Eine solche Forderung sollte unabhängig überprüft werden.

Interviewer: Gerade bei vermeintlichen Handelsplattformen sehen Anleger auf ihrem Konto manchmal erhebliche Gewinne. Welche Aussagekraft haben solche Anzeigen?

Rechtsanwalt Korisek: Entscheidend ist letztlich nicht, welcher Betrag auf einer Internetseite angezeigt wird, sondern ob tatsächlich ein entsprechender Vermögenswert vorhanden ist und ausgezahlt werden kann. Eine bloße Bildschirmdarstellung ist noch kein Beleg dafür, dass das dargestellte Guthaben tatsächlich existiert.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, wenn ein vermeintlicher Berater nach der FMA-Warnung weiter Kontakt aufnimmt?

Rechtsanwalt Korisek: Sie sollten keine spontanen Entscheidungen treffen und insbesondere keine weiteren Zahlungen aufgrund telefonischen Drucks leisten. Gleichzeitig kann es sinnvoll sein, Nachrichten und Kontaktversuche zu dokumentieren, weil diese später als Beweismittel relevant sein können.

Interviewer: Gibt es noch eine zweite Gefahr für Menschen, die bereits Geld verloren haben?

Rechtsanwalt Korisek: Ja. Betroffene können anschließend von vermeintlichen Helfern kontaktiert werden, die versprechen, verlorenes Kapital zurückzuholen. Wird dafür zunächst eine Gebühr verlangt, sollte man ebenfalls äußerst vorsichtig sein. Man sollte nicht versuchen, einen möglichen ersten Verlust durch immer neue Zahlungen auszugleichen.

Interviewer: Welche Unterlagen sollte ein Betroffener zu einem ersten Gespräch mit einem Rechtsanwalt mitbringen?

Rechtsanwalt Korisek: Im Grunde die vollständige Dokumentation. Besonders wichtig sind Zahlungsbelege und Kontoauszüge, Vertragsunterlagen, die ursprüngliche Werbung oder das Angebot, E-Mails und Chatverläufe sowie Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Ansprechpartner. Auch Screenshots der Plattform können wichtig sein.

Interviewer: Was würden Sie Anlegern grundsätzlich empfehlen, bevor sie Geld bei einer unbekannten Online-Handelsplattform investieren?

Rechtsanwalt Korisek: Vor der ersten Zahlung sollte geprüft werden, welches Unternehmen tatsächlich Vertragspartner ist und ob dieses Unternehmen die erforderlichen Genehmigungen besitzt. Gerade bei Finanzdienstleistungen lohnt sich der Blick in die entsprechenden Register und Warnmeldungen der Aufsichtsbehörden. Die österreichische FMA weist selbst darauf hin, dass Verbraucher bei Zweifeln überprüfen sollten, ob ein Unternehmen überhaupt berechtigt ist, entsprechende Finanzgeschäfte anzubieten.

Interviewer: Was ist also Ihr wichtigster Rat an Menschen, die bereits bei Capital Equity Markets investiert haben?

Rechtsanwalt Korisek: Nicht übereilt handeln und vor allem nicht versuchen, die Situation durch zusätzliche Einzahlungen zu lösen. Stattdessen sollten Betroffene ihre Unterlagen sichern, Zahlungswege nachvollziehen, ihre Bank zeitnah informieren und prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, vielen Dank für das Gespräch.

Rechtsanwalt Korisek: Sehr gerne.

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 21.08.2026

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