Pannendienst nicht gerufen: Autofahrer muss nach Panne 130 Euro zahlen

Pannendienst nicht gerufen: Autofahrer muss nach Panne 130 Euro zahlen

Veröffentlicht

Samstag, 08.08.2026
von Red. TB

Ein Autofahrer ist nach einer Panne auf einer Landesstraße mit einer Geldstrafe belegt worden, weil er sich nach Ansicht der Behörden nicht ausreichend um die schnellstmögliche Entfernung seines liegen gebliebenen Fahrzeugs gekümmert hatte. Das zuständige Landesverwaltungsgericht bestätigte die Strafe.

Der Mann war im Januar mit seinem Auto auf einer Landesstraße liegen geblieben. Statt einen Pannendienst zu verständigen, verließ er das Fahrzeug und fuhr per Autostopp zu seinem nahe gelegenen Unternehmen. Dort wartete er rund 15 Minuten auf einen Mitarbeiter, der ihm anschließend bei der Behebung der Panne helfen sollte.

Gegenüber dem Gericht erklärte der Autofahrer, er habe bewusst darauf verzichtet, den ÖAMTC zu verständigen. Nach seiner Erfahrung hätte es länger gedauert, auf den Pannendienst zu warten, als das Problem gemeinsam mit seinem Mitarbeiter zu beheben.

Diese Begründung überzeugte das Landesverwaltungsgericht nicht. Nach den gesetzlichen Vorschriften müsse ein Lenker dafür sorgen, dass ein liegen gebliebenes Fahrzeug so schnell wie möglich entfernt werde. Der Mann habe jedoch lediglich auf seinen Mitarbeiter gewartet und diesen zuvor nicht einmal kontaktiert. Damit habe er nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend für die ehestmögliche Entfernung des Autos gesorgt.

Hinzu kam ein weiterer Verstoß: Der Autofahrer hatte den Fahrzeugschlüssel im abgestellten Wagen stecken lassen. Dadurch hätte eine unbefugte Person das Fahrzeug in Betrieb nehmen können.

Für den stecken gelassenen Schlüssel muss der Mann 50 Euro bezahlen. Weitere 40 Euro werden fällig, weil er nicht ausreichend für die schnellstmögliche Entfernung des liegen gebliebenen Autos gesorgt hatte. Hinzu kommen 40 Euro Verfahrenskosten. Damit beläuft sich der Betrag auf insgesamt 130 Euro. Zusätzlich können noch die Beschwerdegebühr und mögliche Anwaltskosten anfallen.

Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig.

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WilliamCho (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Samstag, 08.08.2026

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