Epstein-Ermittlungen: New Mexico verklagt das US-Justizministerium

Epstein-Ermittlungen: New Mexico verklagt das US-Justizministerium

Veröffentlicht

Donnerstag, 06.08.2026
von Red. TB

Im Streit um bislang nicht vollständig zugängliche Akten zum verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein verschärft der US-Bundesstaat New Mexico den Druck auf die Bundesregierung. Die Staatsanwaltschaft des Bundesstaats hat Klage gegen das US-Justizministerium eingereicht und wirft der Behörde vor, laufende Ermittlungen durch die verweigerte Herausgabe ungeschwärzter Dokumente zu behindern.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es um mögliche Straftaten, die auf Epsteins sogenannter Zorro Ranch im Santa Fe County begangen worden sein könnten. Die Ermittler prüfen Vorwürfe im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, Menschenhandel und weiteren Sexualdelikten.

Der oberste Staatsanwalt von New Mexico, Raúl Torrez, verlangt mit der Klage Zugang zu unbearbeiteten Akten und vollständigen Ermittlungsunterlagen. Die bislang zur Verfügung gestellten Dokumente seien nach Auffassung seiner Behörde nicht ausreichend, um mögliche Taten, Beteiligte und Verantwortlichkeiten umfassend zu untersuchen.

Ermittlungen zur Zorro Ranch

Epstein besaß in New Mexico ein weitläufiges Anwesen, das als Zorro Ranch bekannt wurde. Die Ranch liegt südlich von Santa Fe und spielt seit Jahren eine Rolle bei Fragen nach dem Umfang seines Netzwerks und möglichen Straftaten außerhalb seiner bekannteren Anwesen in New York, Florida und auf den Amerikanischen Jungferninseln.

Die Behörden in New Mexico wollen klären, welche Aktivitäten auf dem Gelände stattfanden und ob dort weitere Personen Opfer von Straftaten wurden. Außerdem soll untersucht werden, wer sich auf dem Anwesen aufhielt, wer von möglichen Vorgängen wusste und ob neben Epstein weitere Personen strafrechtlich verantwortlich sein könnten.

Torrez erklärte, die angeforderten Unterlagen seien für die laufenden Ermittlungen von entscheidender Bedeutung. Ohne vollständigen Zugang zu den Akten könne seine Behörde entscheidende Zusammenhänge möglicherweise nicht nachvollziehen.

Dabei gehe es nicht nur um bereits bekannte Vorwürfe, sondern auch um die Frage, ob sich aus den Dokumenten neue Ermittlungsansätze ergeben. Ungeschwärzte Namen, Zeitangaben, Kontakte und Aussagen könnten aus Sicht der Staatsanwaltschaft notwendig sein, um mögliche Zeugen zu identifizieren, Angaben zu überprüfen und weitere Beteiligte zu ermitteln.

Vorwurf mangelnder Zusammenarbeit

Bereits vor der Klage hatte Torrez dem US-Justizministerium vorgeworfen, nicht ausreichend mit den Behörden seines Bundesstaats zu kooperieren. Die Bundesregierung behindere die Aufklärung, indem sie sich weigere, bestimmte Dokumente ohne Schwärzungen herauszugeben.

Das Justizministerium wies diesen Vorwurf zurück. Ein Sprecher erklärte gegenüber dem Nachrichtenportal Axios, die Behauptung einer mangelnden Zusammenarbeit sei falsch. Eine vollständige und ungeschwärzte Weitergabe der Unterlagen könne gegen geltende Gesetze verstoßen.

Dabei dürfte es unter anderem um den Schutz von Opfern, Zeugen und Personen gehen, deren Namen in den Akten auftauchen, gegen die jedoch möglicherweise keine strafrechtlichen Vorwürfe bestehen. Auch gesetzliche Bestimmungen zur Geheimhaltung von Ermittlungsunterlagen könnten eine Rolle spielen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft von New Mexico reichen diese Einwände jedoch offenbar nicht aus. Mit der Klage soll nun gerichtlich geklärt werden, ob das Justizministerium verpflichtet werden kann, die Dokumente in einer für die Ermittler nutzbaren Form herauszugeben.

Konflikt zwischen Aufklärung und Datenschutz

Der Rechtsstreit verdeutlicht ein grundsätzliches Problem bei der Veröffentlichung und Weitergabe der Epstein-Akten. Einerseits besteht ein großes öffentliches und strafrechtliches Interesse daran, mögliche Verbrechen vollständig aufzuklären und weitere Verantwortliche zu identifizieren.

Andererseits enthalten die Unterlagen vermutlich sensible Informationen über Opfer, Zeugen, Kontaktpersonen und Menschen, deren Namen möglicherweise lediglich am Rande auftauchen. Eine unkontrollierte Veröffentlichung könnte deren Persönlichkeitsrechte verletzen oder zu unbegründeten Verdächtigungen führen.

Die Staatsanwaltschaft von New Mexico verlangt allerdings keine allgemeine Veröffentlichung sämtlicher Dokumente, sondern Zugang für ihre eigenen Ermittlungen. Sie argumentiert, dass ihre Arbeit ohne vollständige Informationen erheblich erschwert werde.

Ob ein Gericht dieser Argumentation folgt, ist offen. Das US-Justizministerium äußerte sich zunächst nicht zur neu eingereichten Klage.

Der Fall könnte damit zu einem wichtigen juristischen Streit darüber werden, wie weit Bundesbehörden gehen dürfen, wenn sie Ermittlungsunterlagen gegenüber einzelnen Bundesstaaten zurückhalten. Zugleich rückt erneut die Frage in den Mittelpunkt, ob alle mutmaßlichen Aktivitäten Epsteins und seines Umfelds tatsächlich umfassend untersucht worden sind.

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von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 06.08.2026

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