Der Schuldspruch gegen den früheren Signa-Gründer René Benko ist nun rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat als letzte Instanz die Verurteilung des österreichischen Unternehmers bestätigt und damit die zuvor eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen.
Benko war bereits im Oktober zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. In einem weiteren Anklagepunkt war er damals freigesprochen worden. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bleibt der Schuldspruch bestehen. Das Höchstgericht bestätigte damit die Bewertung der Vorinstanz. Der Freispruch in dem weiteren Anklagepunkt bleibt ebenfalls aufrecht.
Das Verfahren zählt zu den ersten rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozessen gegen den ehemaligen Immobilieninvestor. Gegen Benko laufen darüber hinaus weitere strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Signa-Gruppe.
Der Zusammenbruch des Signa-Konzerns hatte weitreichende Folgen für den europäischen Immobilien- und Handelssektor. Zahlreiche Projekte gerieten ins Stocken, mehrere Gesellschaften meldeten Insolvenz an und Gläubiger fordern Milliardenbeträge zurück. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Signa-Gruppe dauert weiterhin an.


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