FMA warnt vor CIB FinanzGruppe: Anbieter verfügt über keine Zulassung für Kreditgeschäfte

FMA warnt vor CIB FinanzGruppe: Anbieter verfügt über keine Zulassung für Kreditgeschäfte

Veröffentlicht

Mittwoch, 01.07.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine öffentliche Warnung vor Geschäften mit der CIB FinanzGruppe veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde besitzt das Unternehmen keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten. Die Warnung wurde am 30. Juni 2026 bekanntgegeben.

Betroffen sind insbesondere die Internetseite https://www.cibfinanzgruppe.com/ sowie die E-Mail-Adresse cib.finanzg@kundendienst.pro. Als Unternehmenssitz wird auf der Website 1030 Wien angegeben. Nach den Erkenntnissen der FMA verfügt der Anbieter jedoch über keine gültige Bankkonzession.

Konkret weist die Finanzaufsicht darauf hin, dass die CIB FinanzGruppe nicht berechtigt ist, Kreditgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Z 3 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) durchzuführen. Wer in Österreich gewerbsmäßig Kredite vergibt oder entsprechende Bankgeschäfte anbietet, benötigt hierfür eine behördliche Zulassung. Eine solche Erlaubnis liegt nach Angaben der FMA nicht vor.

Die Behörde rät Verbrauchern daher eindringlich, bei Angeboten des Unternehmens besondere Vorsicht walten zu lassen. Gerade bei Kreditangeboten im Internet sollten Interessenten sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine behördliche Zulassung verfügt. Warnsignale können unter anderem Vorkosten, unrealistisch günstige Kreditzusagen, fehlende Transparenz oder hoher Zeitdruck bei Vertragsabschlüssen sein.

Die FMA veröffentlicht regelmäßig Warnungen vor Unternehmen, die ohne die erforderliche Konzession Bank- oder Finanzdienstleistungen anbieten oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht. Ziel ist es, Verbraucher vor möglichen finanziellen Schäden und unseriösen Geschäftsmodellen zu schützen.

Wer bereits Kontakt mit der CIB FinanzGruppe hatte oder persönliche Daten übermittelt hat, sollte seine Konto- und Kreditkartenbewegungen aufmerksam überwachen und bei Verdacht auf einen Missbrauch umgehend seine Bank informieren. Vor einer Kreditaufnahme empfiehlt es sich grundsätzlich, die Zulassung eines Anbieters über die offiziellen Register der Finanzaufsichtsbehörden zu überprüfen.

Die Warnung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 4 Absatz 7 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG).

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am: Mittwoch, 01.07.2026

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