Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Verbraucher vor Angeboten des Anbieters Reimund Morgenfurt. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine behördliche Konzession, um konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten. Die Warnung wurde am 30. Juni 2026 veröffentlicht.
Konkret betrifft die Warnung die Internetseite www.reimund-morgenfurt.at sowie die E-Mail-Adresse kontakt@reimund-morgenfurt.at. Als Unternehmenssitz wird Wien angegeben. Nach den Erkenntnissen der FMA ist der Anbieter jedoch nicht berechtigt, in Österreich erlaubnispflichtige Bankgeschäfte durchzuführen.
Besonders weist die Finanzaufsicht darauf hin, dass Reimund Morgenfurt keine Kreditgeschäfte vermitteln darf. Hierfür wäre nach dem österreichischen Bankwesengesetz (BWG) eine entsprechende Konzession erforderlich. Eine solche Zulassung liegt nach Angaben der Behörde nicht vor.
Mit ihrer Warnung macht die FMA deutlich, dass Verbraucher bei Kreditangeboten äußerste Vorsicht walten lassen sollten. Gerade im Internet treten immer wieder Anbieter auf, die Finanzdienstleistungen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis anbieten. Für Kunden besteht dabei das Risiko, dass persönliche Daten missbraucht werden, hohe Vorauszahlungen verlangt werden oder versprochene Finanzierungen niemals ausgezahlt werden.
Wer auf der Suche nach einem Kredit ist, sollte deshalb stets überprüfen, ob der jeweilige Anbieter über eine gültige Zulassung verfügt. Seriöse Finanzdienstleister lassen sich über die offiziellen Unternehmensregister der zuständigen Aufsichtsbehörden verifizieren. Misstrauen ist insbesondere angebracht, wenn Kreditzusagen ohne Bonitätsprüfung erfolgen, ungewöhnliche Gebühren im Voraus verlangt werden oder der Anbieter starken Zeitdruck ausübt.
Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 4 Absatz 7 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG). Die Behörde informiert regelmäßig über Unternehmen, die ohne die erforderliche Konzession Bank- oder Finanzdienstleistungen anbieten oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht.
Verbrauchern wird empfohlen, bei Kontakten mit dem Anbieter keine sensiblen persönlichen Daten preiszugeben, keine Vorauszahlungen zu leisten und sich im Zweifelsfall direkt an die Finanzmarktaufsicht oder eine Verbraucherberatungsstelle zu wenden.


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