Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor dem Abschluss von Geschäften mit BROWN’s FINANCIAL ADVICE veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website https://www.brownspecialadvice.com/ auf und verwendet die E-Mail-Adresse bernarddbrown@gmail.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden. Als Unternehmenssitz wird Bournemouth im Vereinigten Königreich angegeben.
Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen
Laut FMA verfügt BROWN’s FINANCIAL ADVICE über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht ausschließlich von zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden dürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente nicht gestattet ist.
Anlageberatung ohne behördliche Genehmigung
Die Warnung betrifft die Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z. 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Darunter fallen individuelle Empfehlungen an Anleger hinsichtlich des Erwerbs, Verkaufs oder Haltens von Finanzinstrumenten wie Aktien, Anleihen, Fonds oder anderen Kapitalanlagen.
Da solche Empfehlungen erhebliche Auswirkungen auf Anlageentscheidungen und Vermögenswerte haben können, unterliegt die Anlageberatung strengen gesetzlichen Vorgaben und darf nur von entsprechend konzessionierten Unternehmen erbracht werden.
Nach Angaben der FMA verfügt BROWN’s FINANCIAL ADVICE nicht über die hierfür erforderliche Zulassung.
Vorsicht bei vermeintlichen Finanzberatern im Internet
Immer häufiger werden Finanzberatungsleistungen über Websites, soziale Medien oder direkte Kontaktaufnahme per E-Mail angeboten. Professionelle Internetauftritte und internationale Unternehmensangaben können dabei den Eindruck von Seriosität und Fachkompetenz vermitteln.
Verbraucher sollten jedoch vor der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über die erforderlichen Genehmigungen verfügt und von einer zuständigen Finanzaufsichtsbehörde überwacht wird.
Risiken für Anleger
Wer Anlageentscheidungen auf Grundlage von Empfehlungen nicht regulierter Anbieter trifft, setzt sich erheblichen Risiken aus. Neben möglichen finanziellen Verlusten können fehlende Transparenz, mangelnde Kontrollmechanismen sowie eingeschränkte Möglichkeiten zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche problematisch sein.
Die FMA empfiehlt Anlegern daher, Finanzberatung ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzdienstleistern in Anspruch zu nehmen.
Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.
Anleger sollten bei Angeboten von BROWN’s FINANCIAL ADVICE besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Identität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig überprüfen.


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