FMA warnt vor ProDivia Group – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor ProDivia Group – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Montag, 08.09.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten der ProDivia Group veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website www.prodiviagroup.com auf und verwendet die E-Mail-Adresse support@prodiviagroup.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden. Als Unternehmenssitz wird London angegeben.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Laut FMA verfügt die ProDivia Group über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht ausschließlich von zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden dürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Die Warnung betrifft die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, bei der Kauf- oder Verkaufsaufträge in Bezug auf Finanzinstrumente im Namen von Anlegern ausgeführt werden.

Für die Erbringung dieser Tätigkeit ist eine behördliche Konzession erforderlich. Nach Angaben der FMA verfügt die ProDivia Group nicht über die hierfür notwendige Zulassung.

Internationale Standorte schaffen kein regulatorisches Vertrauen

Die Angabe eines Unternehmenssitzes in einem bedeutenden Finanzzentrum wie London kann bei Anlegern den Eindruck eines etablierten und regulierten Finanzdienstleisters erwecken. Entscheidend ist jedoch nicht der angegebene Standort, sondern die tatsächliche behördliche Zulassung für die angebotenen Dienstleistungen.

Anleger sollten daher vor einer Geschäftsbeziehung überprüfen, ob ein Anbieter in den offiziellen Registern der zuständigen Aufsichtsbehörden geführt wird und die angebotenen Finanzdienstleistungen rechtmäßig erbringen darf.

Risiken für Anleger

Die Nutzung von Dienstleistungen nicht regulierter Anbieter kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Kapitalverlusten können Probleme bei Auszahlungen, fehlende Schutzmechanismen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche auftreten.

Gerade bei Online-Handelsplattformen und Investmentangeboten empfiehlt die FMA eine sorgfältige Prüfung der Unternehmensangaben, der Regulierung sowie der tatsächlichen Erreichbarkeit des Anbieters.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten der ProDivia Group besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Investition oder Kontoeröffnung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig prüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Montag, 08.09.2025

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