FMA warnt vor TTHB – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor TTHB – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Dienstag, 03.06.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten des Anbieters TTHB veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde erfolgt der Internetauftritt über die Website m.tthbvb.com. Als Kontaktadresse wird die E-Mail-Adresse support@ftgmvip.com genannt.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Laut FMA verfügt TTHB über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Zulassung bedürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Konkret betrifft die Warnung die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, die ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden darf.

Da TTHB nach Angaben der FMA nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistungen in Österreich unzulässig.

Auffällige Abweichungen bei Internet- und Kontaktdaten

Bei Online-Finanzangeboten sollten Anleger aufmerksam werden, wenn die verwendeten Kontaktinformationen und Internetadressen nicht eindeutig zueinander passen. Unterschiedliche Domains für Website und E-Mail-Kommunikation können die Identifizierung eines Anbieters erschweren und sollten Anlass für eine besonders sorgfältige Prüfung sein.

Unabhängig von der Gestaltung einer Plattform oder den beworbenen Investitionsmöglichkeiten ist entscheidend, ob eine gültige Zulassung durch eine zuständige Finanzaufsichtsbehörde vorliegt.

Risiken für Anleger

Die Nutzung von Dienstleistungen nicht regulierter Anbieter kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Verlusten des investierten Kapitals besteht die Gefahr, dass rechtliche Ansprüche nur schwer durchgesetzt werden können. Zudem greifen die Schutzmechanismen regulierter Finanzmärkte in solchen Fällen häufig nicht.

Die FMA empfiehlt Anlegern daher, vor jeder Investitionsentscheidung die Identität eines Anbieters sowie dessen regulatorischen Status sorgfältig zu überprüfen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von TTHB besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters umfassend prüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 03.06.2025

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