Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten der Arprivat GmbH veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt das Unternehmen über die Website arprivat.com auf und verwendet die E-Mail-Adresse info@arprivat.com. Als Unternehmenssitz wird Wien angegeben.
Fehlende Konzession für Bankgeschäfte
Laut FMA verfügt die Arprivat GmbH über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Recht einer behördlichen Genehmigung bedürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, dass dem Anbieter insbesondere die gewerbliche Vergabe von Krediten und Darlehen nicht gestattet ist.
Kreditvergabe ohne behördliche Genehmigung
Konkret betrifft die Warnung den gewerblichen Abschluss von Geldkreditverträgen sowie die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG). Diese Tätigkeiten zählen zu den regulierten Bankgeschäften und dürfen ausschließlich von Unternehmen erbracht werden, die über eine entsprechende Konzession der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügen.
Da die Arprivat GmbH nach Angaben der FMA nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistungen in Österreich nicht erlaubt.
Vorsicht bei Online-Kreditangeboten
Gerade im Bereich der digitalen Kreditvermittlung und Online-Finanzierungen sollten Verbraucher besonders aufmerksam sein. Professionell gestaltete Webseiten und die Angabe eines österreichischen Unternehmenssitzes können Vertrauen schaffen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Konzession.
Vor dem Abschluss eines Kreditvertrages oder der Übermittlung persönlicher und finanzieller Daten empfiehlt es sich daher, die Zulassung eines Anbieters in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden zu überprüfen.
Risiken für Verbraucher
Geschäfte mit nicht zugelassenen Finanzdienstleistern können erhebliche Risiken mit sich bringen. Neben möglichen finanziellen Nachteilen besteht die Gefahr, dass Verbraucher auf unzureichend regulierte Vertragsverhältnisse treffen oder Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben.
Die FMA empfiehlt daher, Angebote im Kreditbereich sorgfältig zu prüfen und ausschließlich mit regulierten Anbietern zusammenzuarbeiten.
Veröffentlichung auf Grundlage des Bankwesengesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Bankgeschäfte ohne die erforderliche Konzession anbieten.
Verbraucher sollten bei Angeboten der Arprivat GmbH besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters umfassend überprüfen.


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