FMA warnt vor IBAN Transfer Limited / IBANLY – Keine Zulassung für Zahlungsdienste in Österreich

FMA warnt vor IBAN Transfer Limited / IBANLY – Keine Zulassung für Zahlungsdienste in Österreich

Veröffentlicht

Freitag, 21.02.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung vor den Angeboten der IBAN Transfer Limited, die unter dem Namen IBANLY auftritt, veröffentlicht. Das Unternehmen betreibt die Website https://ibanly.com und nutzt unter anderem die E-Mail-Adressen onboarding@ibanly.com sowie sales@ibanly.com. Als Unternehmenssitz wird Kanada angegeben.

Fehlende Zulassung für Zahlungsdienste

Nach Angaben der FMA verfügt IBAN Transfer Limited / IBANLY über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich anzubieten. Damit fehlt dem Anbieter die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung, um entsprechende Dienstleistungen für Kunden in Österreich zu erbringen.

Die Behörde weist darauf hin, dass das Unternehmen daher keine Zahlungsdienste anbieten darf, die nach dem österreichischen Zahlungsdienstegesetz einer behördlichen Genehmigung unterliegen.

Verbotene Ausführung von Zahlungsvorgängen

Konkret betrifft die Warnung die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf Zahlungskonten. Diese Dienstleistungen werden im Zahlungsdienstegesetz 2018 als regulierte Zahlungsgeschäfte eingestuft und dürfen ausschließlich von entsprechend zugelassenen Zahlungsdienstleistern erbracht werden.

Wer Zahlungsdienste in Österreich anbieten möchte, benötigt hierfür eine Konzession der zuständigen Aufsichtsbehörde. Nach Angaben der FMA liegt eine solche Zulassung bei IBANLY nicht vor.

Vorsicht bei internationalen Zahlungsanbietern

Die Warnung macht deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung von Finanz- und Zahlungsdienstleistern ist. Gerade bei internationalen Anbietern, die grenzüberschreitende Geldtransfers oder alternative Zahlungslösungen anbieten, sollten Verbraucher und Unternehmen besonders aufmerksam sein.

Vor der Nutzung entsprechender Dienste empfiehlt es sich, den regulatorischen Status des Anbieters zu überprüfen und sicherzustellen, dass eine gültige Zulassung einer anerkannten Aufsichtsbehörde vorliegt.

Veröffentlichung nach dem Zahlungsdienstegesetz

Die Warnung wurde auf Grundlage von § 94 Abs. 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Zahlungsdienste ohne die erforderliche Genehmigung anbieten.

Verbraucher und Unternehmen sollten bei Angeboten von IBAN Transfer Limited beziehungsweise IBANLY besondere Vorsicht walten lassen und vor der Nutzung von Zahlungsdiensten die Zulassung des Anbieters sorgfältig prüfen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bildnachweis:

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 21.02.2025

Diebewertung Netzwerk

Weitere Portale

Crowdinvesting Shop

Samstagszeitung - Wochenzeitung Verbraucherschutzforum Berlin

Archiv