Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung vor den Angeboten von xm-signals.com veröffentlicht. Der Anbieter tritt über die Website https://xm-signals.com auf, verwendet die E-Mail-Adresse support@xm-signals.com und ist unter der Telefonnummer +1 (782) 508-4708 erreichbar. Als Unternehmenssitz wird St. Vincent und die Grenadinen angegeben.
Keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen in Österreich
Nach Angaben der FMA verfügt xm-signals.com über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen oder Bankgeschäfte in Österreich anzubieten. Damit fehlt dem Anbieter die notwendige Zulassung, um entsprechende Finanzdienstleistungen gegenüber österreichischen Anlegern rechtmäßig zu erbringen.
Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen weder zur gewerblichen Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente noch zum Handel mit Finanzinstrumenten berechtigt ist.
Anlageberatung und Handel mit Finanzinstrumenten nicht erlaubt
Konkret darf der Anbieter nach Angaben der Behörde keine gewerbliche Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durchführen. Ebenso fehlt die erforderliche Konzession für den Handel mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. a Bankwesengesetz (BWG).
Beide Tätigkeiten zählen zu den regulierten Finanzdienstleistungen, die in Österreich ausschließlich von entsprechend zugelassenen Unternehmen erbracht werden dürfen.
Risiken für Anleger
Die Warnung der FMA verdeutlicht die Risiken, die von nicht regulierten Finanzdienstleistern ausgehen können. Anleger sollten besonders vorsichtig sein, wenn Anbieter hohe Gewinnchancen versprechen oder Finanzempfehlungen aussprechen, ohne eine nachweisbare Zulassung einer anerkannten Aufsichtsbehörde vorweisen zu können.
Vor einer Investition empfiehlt es sich, die Angaben eines Unternehmens sorgfältig zu prüfen und den regulatorischen Status über die offiziellen Register der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden zu kontrollieren.
Veröffentlichung auf Grundlage zweier Finanzgesetze
Die Warnung wurde auf Grundlage von § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 sowie § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Genehmigung anbieten.
Anleger sollten bei Angeboten von xm-signals.com besondere Vorsicht walten lassen und sich vor einer Investitionsentscheidung umfassend über den Anbieter und dessen Zulassungsstatus informieren.


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