Neue TGI-Verträge im Fokus: „Anleger sollten nichts vorschnell unterschreiben“

Neue TGI-Verträge im Fokus: „Anleger sollten nichts vorschnell unterschreiben“

Veröffentlicht

Dienstag, 02.06.2026
von Red. TB

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, die TGI AG verschickt derzeit offenbar neue Vertragsangebote an ihre Kunden. Was fällt Ihnen als Jurist dabei besonders auf?

Rechtsanwalt Jens Reime: Das Auffälligste ist, dass es sich offenbar nicht um eine bloße Vertragsänderung handelt, sondern um die vollständige Ersetzung des bisherigen Vertrags durch einen neuen Vertrag. Juristisch spricht man hier von einer sogenannten Novation oder einem Neuerungsvertrag. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Der alte Vertrag soll vollständig beendet werden und durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden.

Interviewer: Warum ist das für Anleger von Bedeutung?

Reime: Weil damit möglicherweise auch Rechte aus dem bisherigen Vertragsverhältnis verloren gehen können. Nach den mir vorliegenden Informationen enthält das Vertragsmodell Formulierungen, wonach auf die Regelungen des ursprünglichen Vertrags nicht mehr zurückgegriffen werden kann. Zudem sollen Kunden erklären, keine Rückabwicklung der bisherigen Vertragsverhältnisse anzustreben.

Für Anleger ist das ein äußerst wichtiger Punkt. Wer einen neuen Vertrag unterschreibt, sollte genau wissen, welche Rechte er möglicherweise aufgibt.

Interviewer: Welche Rechte könnten das konkret sein?

Reime: Das hängt natürlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Denkbar sind beispielsweise Rückabwicklungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder andere Rechte, die sich aus dem bisherigen Vertragsverhältnis ergeben könnten. Genau deshalb sollte jeder Anleger vor einer Unterschrift sorgfältig prüfen lassen, welche Folgen die neue Vereinbarung für seine individuelle Situation hat.

Interviewer: Die TGI AG begründet die Umstellung offenbar mit den aktuellen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen. Wie sehen Sie das?

Reime: Die Maßnahmen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein bilden offensichtlich den Hintergrund dieser Neugestaltung. Aus juristischer Sicht ist allerdings wichtig zu verstehen, dass ein neuer Vertrag allein aufsichtsrechtliche Fragestellungen nicht automatisch beseitigt.

Entscheidend bleibt weiterhin, wie die zuständigen Behörden das Geschäftsmodell rechtlich einordnen und ob die vertraglichen Zusagen wirtschaftlich tatsächlich erfüllt werden können. Diese Fragen werden nicht allein durch eine neue Vertragsbezeichnung beantwortet.

Interviewer: Was ändert sich wirtschaftlich für die Kunden?

Reime: Nach den vorliegenden Informationen zahlen Kunden einen Betrag ein und sollen das Gold erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten. Bis dahin wird eine monatliche „nachträgliche Preisreduktion“ von zwei Prozent vorgesehen.

Juristisch ist interessant, dass diese Konstruktion wirtschaftlich gewisse Ähnlichkeiten zu Rendite- oder Zinsmodellen aufweisen kann, auch wenn bewusst andere Begriffe verwendet werden. Gerade solche Gestaltungen werden von Aufsichtsbehörden erfahrungsgemäß sehr genau geprüft.

Interviewer: Im Vertragsangebot soll auch von einem Ausschluss des Widerrufsrechts die Rede sein. Ist das rechtlich unproblematisch?

Reime: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Ob ein Widerrufsrecht besteht oder ausgeschlossen werden kann, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Entscheidend können beispielsweise die Vertriebsform, ein möglicher Fernabsatz oder die rechtliche Einordnung des Produkts sein.

Deshalb sollte man bei pauschalen Aussagen zum Ausschluss von Verbraucherrechten grundsätzlich vorsichtig sein und diese kritisch prüfen.

Interviewer: Würden Sie Anlegern aktuell empfehlen, den neuen Vertrag zu unterschreiben?

Reime: Nein, jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung. Jeder Anleger sollte sich zunächst einen Überblick darüber verschaffen, welche Rechte er aktuell besitzt und welche Folgen die Unterzeichnung des neuen Vertrages haben könnte.

Wer vorschnell unterschreibt, könnte möglicherweise auf Rechte verzichten, deren Bedeutung ihm im Moment noch gar nicht bewusst ist.

Interviewer: Was raten Sie betroffenen Anlegern konkret?

Reime: Ruhe bewahren und sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Niemand sollte eine derart weitreichende Vereinbarung unterschreiben, ohne die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen zu verstehen.

Anleger sollten prüfen lassen, welche Ansprüche aktuell bestehen, welche Rechte durch den neuen Vertrag möglicherweise entfallen, welche wirtschaftlichen Risiken weiterhin bestehen und ob das neue Vertragsmodell rechtlich und wirtschaftlich tragfähig erscheint.

Letztlich geht es nicht um neue Vertragsbezeichnungen oder Formulierungen, sondern um die zentrale Frage, wie sicher das investierte Vermögen beziehungsweise der zugrunde liegende Sachwert tatsächlich ist.

Interviewer: Kritiker der TGI AG argumentieren, die neuen Verträge dienten vor allem dazu, bestehende rechtliche Risiken auf die Anleger abzuwälzen. Ist diese Sorge nachvollziehbar?

Reime: Anleger sollten zumindest genau hinschauen. Wenn ein Unternehmen in einer schwierigen regulatorischen Situation neue Verträge anbietet und gleichzeitig alte Vertragsbeziehungen beendet werden sollen, muss man sich zwangsläufig die Frage stellen, wem diese Änderungen letztlich nutzen. Deshalb sollte jeder Betroffene genau prüfen, ob er durch die neue Vereinbarung besser oder möglicherweise schlechter gestellt wird als bisher.

Interviewer: Welche Rolle spielt dabei die aktuelle Unsicherheit rund um die TGI AG?

Reime: Die Unsicherheit ist ein wesentlicher Faktor. Viele Anleger wünschen sich verständlicherweise eine schnelle Lösung. Gerade in solchen Situationen besteht aber die Gefahr, Entscheidungen unter emotionalem Druck zu treffen. Aus meiner Sicht sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, die Unterlagen analysieren und gegebenenfalls unabhängigen rechtlichen Rat einholen.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, vielen Dank für das Gespräch.

Reime: Sehr gerne.

Bildnachweis:

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 02.06.2026

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