Die Diskussionen rund um die TGI AG reißen nicht ab. Nachdem die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) Ende Mai Maßnahmen gegen bestimmte Geschäftsmodelle des Unternehmens veröffentlicht hatte, sorgt nun eine neue Informationsseite zur geplanten Rückabwicklung für erhebliche Diskussionen unter Anlegern.
Besonders auffällig ist dabei, dass zahlreiche Informationen offenbar zunächst von Kunden und Nutzern an kritische Beobachter und Interessengruppen weitergeleitet wurden. Innerhalb kürzester Zeit wurden die Inhalte öffentlich diskutiert und analysiert. Vor allem die nun bekannt gewordenen Vorstellungen zur Rückabwicklung werfen Fragen auf.
Zur Erinnerung: Die FMA Liechtenstein hatte am 28. Mai 2026 bekannt gegeben, dass sie bei den Produkten „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ den Verdacht eines unerlaubten Einlagengeschäfts sieht. Die Behörde ordnete unter anderem an, den Vertrieb der Produkte einzustellen, öffentliche Angebote zu beenden und das weitere Halten der angenommenen Kundengelder innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten zu beenden.
Vor diesem Hintergrund stößt die nun veröffentlichte Darstellung der TGI AG auf besonderes Interesse. Nach den veröffentlichten Informationen sollen Rückabwicklungen nicht sofort erfolgen können. Zunächst müsse eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Anschließend sei die Erstellung eines einheitlichen Zahlungsplans vorgesehen.
Dabei wird ein Zeitraum von 24 bis 36 Monaten für die vollständige Rückzahlung genannt. Genau dieser Punkt sorgt derzeit für Diskussionen.
Denn viele Anleger stellen sich die Frage, wie ein Rückzahlungszeitraum von bis zu drei Jahren mit einer aufsichtsrechtlichen Verfügung zusammenpasst, die das weitere Halten von Kundengeldern innerhalb von vier Monaten beenden soll. Ob und in welchem Umfang ein solches Vorgehen mit den Anforderungen der FMA vereinbar wäre, lässt sich derzeit von außen nicht beurteilen. Diese Bewertung liegt letztlich ausschließlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Besonders kritisch diskutiert wird zudem ein weiterer Aspekt der geplanten Rückabwicklung. Nach den vorliegenden Informationen sollen Kunden zunächst bereits erhaltene Rabatte, Vergünstigungen oder Provisionen zurückführen, bevor eine Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals erfolgen soll.
Für viele Betroffene dürfte dies überraschend sein. Praktisch könnte dies bedeuten, dass Anleger zunächst eigenes Geld aufbringen müssten, bevor sie überhaupt Zahlungen aus der Rückabwicklung erhalten. Anschließend sollen die Rückzahlungen offenbar in mehreren Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Zusätzliche Fragen wirft auch der Verweis auf einen Gleichbehandlungsgrundsatz auf. Die TGI AG begründet damit offenbar, warum einzelne Kunden nicht bevorzugt ausgezahlt werden könnten. Allerdings bleiben wesentliche Informationen offen. So ist beispielsweise nicht bekannt, wie hoch die aktuell verfügbaren Mittel tatsächlich sind, wie viele Kunden eine Rückabwicklung verlangen und welche konkreten Anforderungen die Aufsichtsbehörden hierzu stellen.
Beobachter weisen zudem darauf hin, dass die Rolle der FMA häufig missverstanden wird. Aufsichtsbehörden entwickeln grundsätzlich keine Geschäftsmodelle für Unternehmen und beraten diese auch nicht individuell bei Vertragsgestaltungen. Ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überwachen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Gerade deshalb wird derzeit aufmerksam verfolgt, ob die von der TGI AG vorgeschlagenen Lösungen den aufsichtsrechtlichen Anforderungen tatsächlich entsprechen oder ob weitere Anpassungen erforderlich sein werden.
Für Anleger entsteht dadurch eine schwierige Situation. Einerseits werden neue Vertragsmodelle angeboten, andererseits wird bei einer Rückabwicklung ein mehrjähriger Zeitraum in Aussicht gestellt. Viele Kunden stehen daher vor der Entscheidung, ob sie bestehende Verträge ändern, neue Vereinbarungen akzeptieren oder an ihren bisherigen Ansprüchen festhalten möchten.
Rechtsexperten raten in einer solchen Situation regelmäßig dazu, Erklärungen und Vertragsangebote sorgfältig zu prüfen und keine Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen. Denn die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einzelner Erklärungen können erheblich sein.
Fest steht: Die neuen Informationen zur Rückabwicklung werfen mehr Fragen auf, als sie derzeit beantworten. Wie die Situation letztlich bewertet wird und welche Lösungen Bestand haben, dürfte wesentlich davon abhängen, wie die zuständigen Behörden die weitere Entwicklung beurteilen und welche konkreten Schritte die TGI AG in den kommenden Wochen unternimmt.

