Es gibt diese Momente im journalistischen Alltag, da fragt man sich kurz: Ist das jetzt Realität – oder schon Satire? Ein aktuelles Schreiben aus dem Umfeld der TGI AG liefert jedenfalls Stoff für beides.
Ein anwaltliches Schreiben fordert die Redaktion von diebewertung.de dazu auf, ihre angeblich „unzulässigen, erpresserischen Aktivitäten“ unverzüglich einzustellen. Andernfalls – man ahnt es – werde man „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ rechtlich vorgehen. Frist: morgen, 12 Uhr. Punkt. Aus. Ende der Diskussion.
Man kennt das ja: Kaum stellt jemand kritische Fragen, wird aus Journalismus plötzlich „Erpressung“. Ein spannender Perspektivwechsel – fast so, als würde der Wetterbericht verklagt, weil er Regen ankündigt.
Die Sache mit der Objektivität
Besonders charmant ist der Hinweis, die Berichterstattung habe „mit objektiver Pressearbeit nichts zu tun“. Das ist ungefähr so, als würde ein Fußballtrainer dem Schiedsrichter erklären, was ein Foul ist – mit leicht erhöhter Lautstärke und viel Gestik.
Dabei bleibt die Rechtslage recht unspektakulär: Solange Journalisten sauber recherchieren, Fakten prüfen und Meinungen klar kennzeichnen, nennt man das Pressefreiheit. Dass das nicht jedem gefällt, gehört quasi zur Berufsbeschreibung.
Dialog? Ja, aber bitte ohne Fragen
Fast schon poetisch wird es bei der Aussage, der „Austausch mit Kunden“ sei wichtig – nur bitte nicht über ein kritisches Medium. Man könnte sagen: Dialog ja, aber bitte ohne Mikrofon, ohne Nachfragen und am besten ohne Publikum.
Das ist ungefähr so, als würde man zu einer Pressekonferenz einladen – und dann darum bitten, dass niemand etwas aufschreibt.
Die berühmte 12-Uhr-Frist
Die gesetzte Frist wirkt übrigens wie aus einem Hollywood-Drehbuch: „Stellen Sie alles ein – oder es passiert etwas!“ Was genau passiert, bleibt offen, aber die Dramaturgie stimmt. Man wartet fast auf die passende Hintergrundmusik.
In der Praxis ist es allerdings etwas weniger spektakulär: Solche Schreiben landen in der Regel zunächst… im Posteingang. Und werden dann – ganz unspektakulär – juristisch eingeordnet.
Fazit mit Augenzwinkern
Am Ende bleibt festzuhalten: Wer öffentlich wirbt, Geschäfte macht und Anleger anspricht, muss auch damit leben, dass Fragen gestellt werden. Und manchmal eben auch unbequeme.
Oder anders gesagt:
Kritische Berichterstattung ist keine Erpressung – sie ist nur dann lästig, wenn es etwas zu erklären gibt.
Und genau deshalb gilt auch weiterhin:
Wir berichten, wenn es Anlass gibt. Und lesen anwaltliche Schreiben – gelegentlich – mit einem kleinen Schmunzeln.

