FMA warnt vor HashNet: Rechtsanwalt Korisek erklärt, wie Anleger ihr Geld schützen und bei möglichen Verlusten vorgehen können

FMA warnt vor HashNet: Rechtsanwalt Korisek erklärt, wie Anleger ihr Geld schützen und bei möglichen Verlusten vorgehen können

Veröffentlicht

Donnerstag, 29.10.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 29. Oktober 2026 eine offizielle Warnung vor Geschäften mit der Hashnet Infrastructure LLC aus Dubai und der Wealthier Corporation Limited aus Hongkong veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügen die Unternehmen nicht über die erforderliche Berechtigung, das Investmentprodukt „HashNet“ in Österreich zu vertreiben. Die FMA stuft das Produkt als Alternativen Investmentfonds im Sinne des österreichischen Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) ein.

Die Warnung wirft wichtige Fragen für Anleger auf: Was bedeutet die fehlende Vertriebsberechtigung? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn bereits Geld investiert wurde? Und wie können Verbraucher verhindern, durch weitere Zahlungen oder unseriöse Rückholangebote zusätzlichen Schaden zu erleiden?

Wir haben dazu einen Interviewentwurf mit Rechtsanwalt Korisek vorbereitet, der die wichtigsten rechtlichen und praktischen Fragen aus Sicht betroffener Anleger behandelt.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, die österreichische Finanzmarktaufsicht warnt ausdrücklich vor Geschäften mit Hashnet Infrastructure LLC und Wealthier Corporation Limited. Wie ernst müssen Anleger diese Warnung nehmen?

Rechtsanwalt Korisek: Eine offizielle Warnung einer Finanzmarktaufsichtsbehörde sollte grundsätzlich sehr ernst genommen werden. Im konkreten Fall hat die FMA festgestellt, dass die genannten Unternehmen nicht berechtigt sind, das Produkt HashNet in Österreich zu vertreiben. Das ist ein erhebliches Warnsignal. Anleger sollten deshalb vor einem Vertragsabschluss oder einer weiteren Einzahlung sorgfältig prüfen, mit wem sie es zu tun haben und welche rechtlichen Voraussetzungen für das Angebot gelten. Allerdings muss man unterscheiden: Eine fehlende Vertriebsberechtigung ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einem strafrechtlich nachgewiesenen Betrug. Die behördliche Feststellung ist dennoch ein wichtiger Grund, besondere Vorsicht walten zu lassen.

Interviewer: Was bedeutet es konkret, wenn ein Investmentprodukt ohne die erforderliche Berechtigung vertrieben wird?

Rechtsanwalt Korisek: Finanzprodukte unterliegen bestimmten gesetzlichen Anforderungen. Diese sollen unter anderem Transparenz schaffen und Anleger schützen. Wenn ein Anbieter die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, stellt sich die Frage, ob das Produkt überhaupt in der angebotenen Form vertrieben werden durfte. Für Anleger kann das rechtlich bedeutsam sein, insbesondere wenn später Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche geprüft werden. Ob solche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt allerdings von den konkreten Vertragsverhältnissen und dem jeweils anwendbaren Recht ab.

Interviewer: Die FMA stuft HashNet als Alternativen Investmentfonds ein. Warum ist diese Einstufung wichtig?

Rechtsanwalt Korisek: Die rechtliche Einordnung entscheidet darüber, welche Vorschriften auf ein Investmentprodukt anzuwenden sind. Ein Alternativer Investmentfonds ist vereinfacht gesagt eine Form kollektiver Kapitalanlage, bei der Gelder von Anlegern nach einer bestimmten Anlagestrategie investiert werden. Für die Verwaltung und den Vertrieb solcher Produkte gelten besondere Anforderungen. Entscheidend ist nicht, wie ein Anbieter sein Produkt bewirbt, sondern wie es tatsächlich ausgestaltet ist. Die FMA sieht bei HashNet offenbar die Voraussetzungen für eine Einstufung als Alternativen Investmentfonds als erfüllt an. Welche einzelnen Merkmale dafür ausschlaggebend waren, erläutert die kurze Bekanntmachung allerdings nicht.

Interviewer: Was sollten Menschen tun, die bereits Geld in HashNet investiert haben?

Rechtsanwalt Korisek: Zunächst sollten Betroffene Ruhe bewahren und systematisch vorgehen. Der wichtigste erste Schritt besteht darin, sämtliche Unterlagen zu sichern. Dazu gehören Verträge, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, E-Mails, Nachrichtenverläufe und Informationen über den tatsächlichen Zahlungsempfänger. Auch Angaben zu versprochenen Renditen, Auszahlungsbedingungen und möglichen Ansprechpartnern können relevant sein. Je vollständiger diese Dokumentation ist, desto besser lässt sich später prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Interviewer: Warum ist es so wichtig, den tatsächlichen Zahlungsempfänger festzustellen?

Rechtsanwalt Korisek: Bei grenzüberschreitenden Investmentangeboten können unterschiedliche Gesellschaften beteiligt sein. Die Internetseite kann beispielsweise unter einem bestimmten Namen auftreten, während Zahlungen an ein anderes Unternehmen oder ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister gehen. Für die rechtliche Prüfung ist deshalb entscheidend, wer Vertragspartner geworden ist und an wen das Geld tatsächlich geflossen ist. Ohne diese Informationen kann es schwierig sein, mögliche Ansprüche richtig zuzuordnen.

Interviewer: Viele Anleger fragen sich vermutlich vor allem, ob sie ihr Geld zurückbekommen können. Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten?

Rechtsanwalt Korisek: Eine pauschale Antwort wäre unseriös. Ob Geld zurückgeholt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören die Zahlungsart, der Zeitpunkt der Überweisung, der tatsächliche Vertragspartner, die vertraglichen Vereinbarungen und mögliche Pflichtverletzungen. Bei einer kürzlich erfolgten Banküberweisung kann beispielsweise geprüft werden, ob ein Überweisungsrückruf noch möglich ist. Bei Kartenzahlungen kommen unter bestimmten Voraussetzungen Rückbelastungsverfahren infrage. Wurden Kryptowährungen übertragen, ist eine unmittelbare Rückabwicklung häufig besonders schwierig. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig, ohne dabei unrealistische Erwartungen zu wecken.

Interviewer: Sollte man sich sofort an seine Bank wenden?

Rechtsanwalt Korisek: Ja, insbesondere wenn eine Zahlung erst vor kurzer Zeit erfolgt ist oder der Verdacht besteht, dass Bankdaten missbraucht werden könnten. Die Bank kann prüfen, ob noch Möglichkeiten bestehen, eine Zahlung zu stoppen oder einen Rückruf einzuleiten. Das funktioniert nicht in jedem Fall. Trotzdem kann ein frühzeitiger Kontakt sinnvoll sein. Betroffene sollten dabei möglichst genaue Angaben zu Betrag, Datum und Empfängerkonto machen.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, wenn sie eine Auszahlung verlangen und der Anbieter plötzlich zusätzliche Gebühren fordert?

Rechtsanwalt Korisek: Hier ist besondere Vorsicht angebracht. Wenn eine Auszahlung angeblich nur nach einer weiteren Zahlung möglich sein soll, etwa für Steuern, Sicherheitsprüfungen oder eine Freischaltung, sollte diese Forderung keinesfalls ungeprüft erfüllt werden. Solche Konstellationen sind aus unterschiedlichen Fällen von Anlagebetrug bekannt. Das bedeutet nicht, dass jede zusätzliche Gebührenforderung automatisch betrügerisch ist. Aber Anleger sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und keine weiteren Beträge überweisen, nur weil ihnen anschließend die Rückzahlung ihres bisherigen Investments versprochen wird.

Interviewer: Kann die Warnung der FMA allein schon einen Anspruch auf Rückzahlung begründen?

Rechtsanwalt Korisek: Nein, ein automatischer Rückzahlungsanspruch ergibt sich daraus nicht. Die Warnung ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die rechtliche Prüfung. Ob ein Vertrag unwirksam ist, Schadensersatz verlangt werden kann oder andere Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall untersucht werden. Dabei spielen unter anderem das anwendbare Recht, die Art des Investments, die Informationen beim Vertragsschluss und mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften eine Rolle. Die behördliche Warnung ersetzt diese Prüfung nicht.

Interviewer: Die genannten Unternehmen haben laut FMA Anschriften in Dubai und Hongkong. Welche Schwierigkeiten können sich daraus ergeben?

Rechtsanwalt Korisek: Bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union können rechtliche Auseinandersetzungen komplizierter werden. Es muss geklärt werden, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird. Selbst wenn ein Anleger einen Anspruch erfolgreich gerichtlich durchsetzt, stellt sich anschließend die Frage, ob und wie eine Vollstreckung im Ausland möglich ist. Solche Verfahren können zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind und welche Erfolgsaussichten tatsächlich bestehen.

Interviewer: Die Warnung stammt aus Österreich. Müssen auch deutsche Anleger aufmerksam werden?

Rechtsanwalt Korisek: Auf jeden Fall sollten deutsche Anleger die Warnung zur Kenntnis nehmen. Allerdings muss man rechtlich genau unterscheiden. Die FMA hat festgestellt, dass die genannten Anbieter das Produkt HashNet in Österreich nicht berechtigt vertreiben dürfen. Damit ist nicht automatisch festgestellt, dass auch in Deutschland ein bestimmter aufsichtsrechtlicher Verstoß vorliegt. Deutsche Anleger sollten deshalb zusätzlich prüfen, ob das Produkt hier rechtmäßig angeboten werden darf. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, also die BaFin, stellt hierfür Informationen und Unternehmensdatenbanken zur Verfügung.

Interviewer: Wie können Verbraucher überhaupt erkennen, ob ein Investmentangebot seriös ist?

Rechtsanwalt Korisek: Zunächst sollte die Identität des Anbieters eindeutig feststehen. Anleger müssen wissen, mit welcher juristischen Person sie einen Vertrag abschließen. Darüber hinaus sollten sie prüfen, ob erforderliche Erlaubnisse oder Registrierungen vorliegen und ob das Geschäftsmodell nachvollziehbar erklärt wird. Ein professionell gestalteter Internetauftritt reicht als Vertrauensnachweis nicht aus. Auch hohe Renditeversprechen, angeblich garantierte Gewinne oder künstlicher Zeitdruck sind Warnsignale. Wer die Funktionsweise eines Investments nicht versteht, sollte kein Geld investieren, bevor die offenen Fragen geklärt sind.

Interviewer: Welche Bedeutung haben versprochene Renditen?

Rechtsanwalt Korisek: Renditeversprechen sollten immer im Verhältnis zum tatsächlichen Risiko betrachtet werden. Hohe Ertragschancen gehen regelmäßig mit entsprechenden Risiken einher. Wenn ein Anbieter außergewöhnlich hohe Gewinne als praktisch sicher darstellt, ist besondere Skepsis angebracht. Anleger sollten sich erklären lassen, wodurch die Erträge erwirtschaftet werden sollen, welche Kosten entstehen und unter welchen Voraussetzungen Verluste möglich sind. Fehlen nachvollziehbare Antworten, ist Zurückhaltung ratsam.

Interviewer: Was ist zu tun, wenn Betroffene bereits Ausweiskopien, Kontodaten oder andere persönliche Informationen übermittelt haben?

Rechtsanwalt Korisek: Dann sollten sie prüfen, welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Wurden Passwörter weitergegeben, müssen diese unverzüglich geändert werden. Das gilt insbesondere für E-Mail-Konten und Bankzugänge. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung kann zusätzlichen Schutz bieten. Wenn jemand einem Anbieter Fernzugriff auf seinen Computer oder sein Smartphone eingeräumt hat, sollte dieser Zugriff beendet und das Gerät überprüft werden. Bei einem möglichen Missbrauch von Kontodaten sollte sofort die Bank informiert werden. Je nachdem, welche Daten betroffen sind, können weitere Schutzmaßnahmen notwendig sein.

Interviewer: Manche Anleger werden nach einem möglichen Verlust von angeblichen Rückholunternehmen kontaktiert. Diese versprechen, das Geld gegen eine Gebühr wiederzubeschaffen. Wie bewerten Sie solche Angebote?

Rechtsanwalt Korisek: Solche Angebote müssen sehr kritisch geprüft werden. Es gibt Betrugsmaschen, bei denen Menschen nach einem ersten finanziellen Schaden erneut angesprochen werden. Die Täter behaupten beispielsweise, verlorene Gelder seien bereits sichergestellt worden und könnten gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgezahlt werden. Betroffene sollten niemals allein aufgrund solcher Behauptungen weitere Zahlungen leisten. Auch die Identität und Qualifikation eines angeblichen Rückholdienstleisters müssen überprüft werden. Niemand kann seriös garantieren, dass investiertes Geld in jedem Fall zurückgeholt wird.

Interviewer: Sollte ein betroffener Anleger Strafanzeige erstatten?

Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Betrug oder andere strafbare Handlungen bestehen, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Dabei sollten alle vorhandenen Unterlagen möglichst vollständig vorgelegt werden. Allerdings muss man wissen, dass eine Strafanzeige nicht automatisch zu einer Rückzahlung führt. Strafrechtliche Ermittlungen dienen zunächst der Aufklärung möglicher Straftaten. Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist davon zu unterscheiden. Beide Wege können im Einzelfall relevant sein.

Interviewer: Welche Fehler sollten Anleger nach einer solchen Warnung unbedingt vermeiden?

Rechtsanwalt Korisek: Ein häufiger Fehler besteht darin, aus Hoffnung auf eine Rückzahlung immer weitere Beträge zu überweisen. Ebenso problematisch ist es, wichtige Unterlagen zu löschen oder sich ausschließlich auf telefonische Zusagen zu verlassen. Betroffene sollten auch nicht vorschnell kostenpflichtige Dienstleistungen beauftragen, ohne deren Seriosität und Erfolgsaussichten zu prüfen. Wichtig sind eine vollständige Dokumentation, eine realistische Bewertung der Möglichkeiten und ein überlegtes Vorgehen.

Interviewer: Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, ab dem Betroffene handeln sollten?

Rechtsanwalt Korisek: Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Bei Zahlungsrückrufen können kurze Zeitfenster entscheidend sein. Auch für die Sicherung von Beweismitteln ist schnelles Handeln sinnvoll. Zudem können rechtliche Ansprüche Fristen unterliegen. Welche Fristen gelten, hängt vom jeweiligen Anspruch und dem anwendbaren Recht ab. Deshalb sollte man nicht monatelang abwarten, wenn bereits konkrete Probleme bei Auszahlungen oder andere Verdachtsmomente bestehen.

Interviewer: Welche Unterlagen sind für eine erste rechtliche Prüfung besonders wichtig?

Rechtsanwalt Korisek: Neben dem eigentlichen Vertrag sind insbesondere die Zahlungsbelege und die gesamte Kommunikation mit dem Anbieter relevant. Wichtig können auch Werbeunterlagen, Renditeversprechen, Angaben zu Laufzeiten und Screenshots von Kontoständen sein. Bei digitalen Zahlungen sollten Transaktionsdaten gesichert werden. Außerdem sollte dokumentiert werden, wann eine Auszahlung verlangt wurde und welche Reaktion darauf erfolgte. Entscheidend ist, den tatsächlichen Ablauf möglichst genau rekonstruieren zu können.

Interviewer: Können sich mehrere betroffene Anleger zusammenschließen?

Rechtsanwalt Korisek: Ein Austausch zwischen Betroffenen kann hilfreich sein, um Informationen zu vergleichen und mögliche Gemeinsamkeiten zu erkennen. Ob ein gemeinsames rechtliches Vorgehen sinnvoll oder zulässig ist, hängt jedoch von den jeweiligen Umständen ab. Nicht jeder Anleger hat denselben Vertrag abgeschlossen oder auf dieselbe Weise gezahlt. Deshalb müssen die individuellen Ansprüche weiterhin geprüft werden. Wichtig ist außerdem, beim Austausch keine unnötigen persönlichen oder vertraulichen Daten offenzulegen.

Interviewer: Was würden Sie Anlegern sagen, die sich möglicherweise schämen, weil sie einem Investmentangebot vertraut haben?

Rechtsanwalt Korisek: Scham hilft in einer solchen Situation nicht weiter. Entscheidend ist, die tatsächlichen Umstände aufzuklären und mögliche weitere Schäden zu verhindern. Wer Zweifel an einem Investment hat, sollte sich nicht zurückziehen, sondern die vorhandenen Informationen sichern und die Situation sachlich prüfen lassen. Gerade wenn Druck ausgeübt oder mit zusätzlichen Gebühren gearbeitet wird, ist es wichtig, sich nicht zu übereilten Entscheidungen drängen zu lassen.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, was ist Ihre wichtigste Empfehlung an Menschen, die von der aktuellen HashNet-Warnung betroffen sein könnten?

Rechtsanwalt Korisek: Anleger sollten die Warnung der FMA ernst nehmen und vor allem keine unüberlegten weiteren Zahlungen leisten. Wer bereits investiert hat, sollte Verträge, Zahlungswege und Kommunikation vollständig dokumentieren. Anschließend muss geprüft werden, welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten bestehen. Dabei sollte niemand davon ausgehen, dass eine Rückzahlung garantiert ist. Ebenso wenig sollte man aber vorschnell annehmen, dass jede Möglichkeit ausgeschlossen ist. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Rechtsanwalt Korisek.

Rechtsanwalt Korisek: Vielen Dank.

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 29.10.2026

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