Deutschlands Crowdinvesting Pionier unter Insolvenzverwaltung:OneCrowd GmbH aus Dresden

Deutschlands Crowdinvesting Pionier unter Insolvenzverwaltung:OneCrowd GmbH aus Dresden

Veröffentlicht

Donnerstag, 23.07.2026
von Red. TB

OneCrowd unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Wer sammelt jetzt Geld für Start-ups ein?

Ausgerechnet ein Unternehmen, dessen Geschäftsmodell darin bestand, Geld für andere Unternehmen einzusammeln, braucht nun selbst Unterstützung vom Insolvenzgericht. Die OneCrowd GmbH aus Dresden befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das wirft eine naheliegende Frage auf: Wer sammelt jetzt eigentlich Geld für die Start-ups ein – und wer für OneCrowd?

Das Amtsgericht Dresden hat am 23. Juli 2026 um 10.21 Uhr Dr. Christian Heintze zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 532 IN 1365/26.

Die Uhrzeit ist bemerkenswert präzise. Offenbar wollte das Gericht keinen Zweifel daran lassen, ab welchem Moment die viel beschworene Schwarmintelligenz nicht mehr allein über die Finanzen entscheiden durfte.

Denn die OneCrowd GmbH darf seitdem über Gegenstände der möglichen Insolvenzmasse nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Auch Bankguthaben und sonstige Gelder kann Heintze entgegennehmen. Wer dem Unternehmen Geld schuldet, soll grundsätzlich an ihn zahlen – es sei denn, er erlaubt ausnahmsweise eine Zahlung direkt an OneCrowd.

Crowdfunding einmal anders: Diesmal wird das Geld nicht möglichst schnell eingesammelt, sondern möglichst sorgfältig gesichert.

Wenn die Plattform selbst zum Risikoprojekt wird

OneCrowd ist vor allem durch seine Crowdinvesting-Angebote bekannt. Über Marken wie Seedmatch, Econeers und Mezzany konnten Privatanleger Geld in Start-ups, nachhaltige Vorhaben, Immobilien und andere Projekte investieren.

Die Botschaft war stets eingängig: Viele Menschen geben kleinere Beträge, damit große Ideen Wirklichkeit werden.

Nun könnte man dieselbe Idee auf die Plattform selbst anwenden. Denkbar wäre beispielsweise eine neue Kampagne:

„Rettet den Retter der Start-ups – ab 250 Euro sind Sie dabei.“

Als Gegenleistung könnte es eine digitale Dankesurkunde, ein exklusives Webinar zum Thema Liquiditätsplanung oder einen Gutschein für die nächste Risikobelehrung geben.

Ganz so weit ist es allerdings nicht. Derzeit läuft zunächst nur das Insolvenzeröffnungsverfahren. Das bedeutet: Das Insolvenzgericht prüft noch, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob genügend Vermögen für ein reguläres Verfahren vorhanden ist und wie es mit dem Unternehmen weitergehen kann.

Die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht beschlossen.

Geschäftsführung mit eingebauter Zustimmungsfunktion

Die Geschäftsführer Stefan Flinspach und Robert Gleibs bleiben formal im Amt. Wirklich frei verfügen können sie über das Gesellschaftsvermögen aber nicht mehr. Dafür benötigen sie die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Man könnte sagen: Die Geschäftsführung verfügt nun über ein neues Finanzprodukt – den zustimmungspflichtigen Euro.

Das Modell funktioniert denkbar einfach. Eine Zahlung soll raus? Zustimmung. Ein Vermögensgegenstand soll übertragen werden? Zustimmung. Jemand möchte Geld an OneCrowd zahlen? Im Zweifel ebenfalls Zustimmung.

Nach Jahren der digitalen Plattformökonomie kehrt damit ein sehr klassisches Instrument zurück: Vor wichtigen finanziellen Entscheidungen muss erst jemand gefragt werden.

Große Bilanz, dünnes Polster

Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wies eine Bilanzsumme von rund 4,15 Millionen Euro aus. Die Verbindlichkeiten lagen bei etwa 3,68 Millionen Euro. Das Eigenkapital betrug knapp 455.000 Euro.

Immerhin erzielte das Unternehmen 2024 einen Jahresüberschuss von rund 142.000 Euro. Zuvor waren für 2022 und 2023 jedoch Verluste ausgewiesen worden.

Auffällig war vor allem die Entwicklung der Verbindlichkeiten. Diese stiegen von rund 2,26 Millionen Euro Ende 2022 auf rund 3,68 Millionen Euro Ende 2024.

Gleichzeitig bestand ein großer Teil des bilanzierten Vermögens aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Forderungen sind bekanntlich eine angenehme Sache – zumindest so lange, bis man das Geld tatsächlich benötigt.

Aus den veröffentlichten Bilanzzahlen lässt sich jedoch nicht sicher ableiten, was das aktuelle Verfahren ausgelöst hat. Angaben zur gegenwärtigen Liquidität, zu möglicherweise ausgefallenen Zahlungen oder zu kurzfristig fälligen Verpflichtungen liegen in den verwendeten Informationen nicht vor.

Und was passiert mit den Anlegern?

Für Anleger ist nun vor allem wichtig, nicht alles in einen Topf zu werfen – auch wenn „Crowd“ im Firmennamen dazu einlädt.

Die OneCrowd GmbH ist nicht automatisch identisch mit jedem Start-up, jedem Immobilienprojekt oder jedem Emittenten, der über eine Plattform der Gruppe Geld eingesammelt hat. Auch verbundene Unternehmen wie die OneCrowd Loans GmbH oder die OneCrowd Securities GmbH sind rechtlich eigenständige Gesellschaften.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wer ist im konkreten Fall Vertragspartner?

Anleger sollten prüfen, über welche Gesellschaft ihr Investment vermittelt wurde, an wen Zahlungen gingen und welche Rolle Treuhänder, Emittenten oder Projektgesellschaften spielen.

Eine Insolvenz der Plattformgesellschaft bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche finanzierten Projekte ebenfalls insolvent sind. Sie kann aber erhebliche praktische Folgen haben – etwa für die Kommunikation mit Anlegern, technische Abläufe, Vertragsverwaltung und Zahlungsprozesse.

Vom Geldvermittler zum Prüfungsfall

OneCrowd wollte Kapital und Ideen zusammenbringen. Nun bringt das Insolvenzgericht erst einmal Aktenzeichen, Zustimmungsvorbehalt und Vermögenssicherung zusammen.

Ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt, das Unternehmen saniert oder verkauft werden kann, ist noch offen. Ebenso offen ist, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird.

Bis dahin bleibt die zentrale Frage:

Wer sammelt jetzt Geld für Start-ups ein?

Vielleicht ein neuer Anbieter. Vielleicht ein Investor. Vielleicht wieder die Crowd.

Nur sollte diesmal vorsichtshalber jemand vorher prüfen, ob auch für die Plattform selbst genügend Geld übrig bleibt.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bildnachweis:

Maklay62 (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 23.07.2026

Diebewertung Netzwerk

Weitere Portale

Crowdinvesting Shop

Samstagszeitung - Wochenzeitung Verbraucherschutzforum Berlin

Archiv