Es gibt Karrieren, die nehmen überraschende Wendungen. Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, kennt sich eigentlich bestens damit aus, anderen Menschen unangenehme Fragen zu stellen. Nun könnte er selbst in den Genuss dieser Erfahrung kommen.
Der oberste Verfolger internationaler Verbrechen wurde mit sofortiger Wirkung suspendiert. Die Vertragsstaaten des Gerichts wollen nun in einer Sondersitzung entscheiden, ob aus der vorübergehenden Auszeit ein dauerhafter Abschied wird.
Auslöser sind Vorwürfe einer ehemaligen Mitarbeiterin, die Khan beschuldigt, sie über einen längeren Zeitraum sexuell bedrängt zu haben. Der Jurist weist sämtliche Anschuldigungen zurück.
Besonders beeindruckend ist dabei die internationale Geheimhaltungskunst: Eine UN-Kommission hat bereits einen Bericht erstellt. Drei Richter haben ein Rechtsgutachten verfasst. Veröffentlicht wurde davon – natürlich – nichts. Offenbar gilt beim Weltstrafgericht die Devise: Transparenz ja, aber bitte nicht übertreiben.
Seit über einem Jahr lässt Khan sein Amt bereits ruhen. Die Hoffnung auf eine Rückkehr scheint allerdings zunehmend schwieriger zu werden. Schließlich wirkt es etwas unglücklich, wenn der Mann, der weltweit für Aufklärung sorgen soll, selbst Gegenstand einer Untersuchung ist, deren Ergebnisse niemand sehen darf.
Für den Internationalen Strafgerichtshof ist die Lage unerquicklich. Die Institution, die sonst Staaten erklärt, wie Rechtsstaatlichkeit funktioniert, muss nun zeigen, wie glaubwürdig sie vor der eigenen Haustür kehrt.
Oder wie manche Beobachter es formulieren würden: Der Chefankläger hat versehentlich die Ermittlungen gegen sich selbst eröffnet – und plötzlich ist die spannendste Akte in Den Haag nicht mehr international, sondern intern.


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