Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Christian Pilnacek wurde gestern wieder tief in die österreichische Seele geblickt: irgendwo zwischen „Das war sicher kein Beweismittel“ und „Bitte geben Sie das Handy einfach der Witwe“.
Im Mittelpunkt stand jener Kriminalbeamte, dem vorgeworfen wird, persönliche Gegenstände Pilnaceks nicht sichergestellt, sondern quasi als polizeilichen Zustelldienst weitergereicht zu haben. Handy, Autoschlüssel und diverse Objekte wurden damals direkt bei einer Vertrauten abgeholt und später an den Anwalt der Witwe übergeben. Amazon Prime mit Blaulicht.
Der Ermittler verteidigte sich im U-Ausschuss souverän: Für ihn sei ein Suizid „außer Zweifel“ gestanden. Außerdem gehörten Wasserleichen „zum täglichen Geschäft“ des Landeskriminalamts Niederösterreich. Ein Satz, der gleichzeitig beruhigend und maximal verstörend klingt.
Die Gegenstände seien aus kriminalpolizeilicher Sicht schlicht nicht relevant gewesen. Die Mitbewohnerinnen hätten „eigeninitiativ“ gefragt, was man damit tun solle. Und weil Österreich ein Land der Serviceorientierung ist, hätten die Beamten die Sachen eben weitergegeben. Bürgernähe, aber make it Tatort.
Die Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs seien für den Beamten „persönlich belastend“ gewesen. Verständlich. Kaum macht man einmal einen informellen Privatumschlag mit möglichen Beweisstücken, schon wird ein Riesenthema daraus gemacht.
Politische Einflussnahme? Habe es natürlich nicht gegeben. Niemand habe Druck gemacht. In Österreich passieren fragwürdige Dinge traditionell vollkommen organisch.
Ein Oberstaatsanwalt erklärte später, warum Berichte der WKStA korrigiert wurden: juristisch falsche Begründungen. Das österreichische Rechtssystem bleibt damit seiner größten Leidenschaft treu – Formfehler mit existenzieller Hingabe zu pflegen.
Besonders spannend: Laut Strafprozessordnung liege es im Ermessen der Beamten, ob ein Handy kriminalpolizeilich relevant sei. Anders gesagt: Ob ein Mobiltelefon wichtig ist, entscheidet offenbar die Tagesverfassung zwischen Kaffeeautomat und Mittagspause.
Die Staatsanwaltschaft Krems wiederum habe laut Oberstaatsanwalt keine Fehler gemacht. Sie sei nur wegen Medienberichten unter „Anscheinsbefangenheit“ geraten. Übersetzt heißt das ungefähr: Niemand hat etwas falsch gemacht, aber alle waren vorsorglich beleidigt.
Morgen soll schließlich Pilnaceks Witwe befragt werden. Ihr Anwalt möchte die Öffentlichkeit ausschließen lassen. Was verständlich ist – in Österreich ist ein Untersuchungsausschuss mittlerweile weniger Wahrheitsfindung als eine Mischung aus Realityshow, Therapiesitzung und Behördenkabarett.

