Im Streit um einen Social-Media-Beitrag der britischen Journalistin Allison Pearson hat ein Londoner Gericht Zweifel am Vorgehen der Polizei geäußert. Ein Richter des High Court erklärte, dass bestimmte Aussagen der Essex Police sowie eines Polizeivertreters möglicherweise verleumderisch gewesen sein könnten.
Auslöser war ein Vorfall aus dem Jahr 2024: Polizeibeamte hatten Pearson zu Hause aufgesucht, nachdem ihr vorgeworfen worden war, in einem Beitrag auf der Plattform X zu rassistischem Hass angestiftet zu haben. Die Ermittlungen wurden später eingestellt.
Aussagen könnten Schuld suggeriert haben
Nach Einschätzung des Richters könnten Teile der veröffentlichten Polizeimitteilungen den Eindruck erweckt haben, Pearson habe tatsächlich eine Straftat begangen. Besonders kritisch wurde eine Formulierung bewertet, wonach Beamte wegen eines „möglichen strafrechtlichen Vergehens“ tätig geworden seien.
Die Anwälte der Journalistin argumentierten, dass die Polizei bereits vor dem Besuch eine Einschätzung vorgenommen habe – und dass die öffentliche Darstellung über den Stand der Ermittlungen hinausging.
Auch Politiker im Fokus
Neben der Polizei steht auch Roger Hirst, der Polizeibeauftragte der Region, in der Kritik. In Interviews und einem Artikel hatte er sich allgemein zu dem Fall geäußert. Laut Gericht könnten auch seine Aussagen so verstanden werden, dass es berechtigte Gründe für Ermittlungen gegen Pearson gegeben habe.
Fall noch nicht entschieden
Das Gericht traf bislang nur eine vorläufige Einschätzung. Ob tatsächlich eine Verleumdung vorliegt, muss in einem späteren Verfahren endgültig geklärt werden. Dabei wird auch eine Rolle spielen, ob die Aussagen eindeutig auf Pearson bezogen werden konnten, da ihr Name in den ursprünglichen Mitteilungen nicht genannt wurde.
Der Fall hat über Großbritannien hinaus Aufmerksamkeit erregt, da er grundlegende Fragen zum Umgang von Behörden mit Meinungsäußerungen und zu sogenannten „Nicht-Straftat-Hassvorfällen“ aufwirft.

