Wer mit Beteiligungen an OpenAI, SpaceX, Stripe, Anthropic oder Kraken wirbt, spielt ganz bewusst mit der Gier nach dem ganz großen Wurf. Genau das scheint derzeit auch bei Better Markets zu passieren – und die BaFin hat nun ein deutliches Warnsignal gesetzt.
Die Finanzaufsicht teilt mit, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass über bettermarkets(.)app sowie über den Instagram-Kanal instagram(.)com/michaelcjakob/ in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien öffentlich angeboten werden – ohne den dafür erforderlichen, von der BaFin gebilligten Prospekt.
Konkret geht es um angebliche Pre-IPO-Beteiligungen an Firmen, die in jeder Tech-Blase sofort das Kopfkino anschalten: SpaceX, Stripe, OpenAI, Anthropic, Anduril, Higgsfield, Kraken, Polymarket und Shield AI.
Große Namen, kleine Transparenz
Das Muster ist altbekannt:
Man nimmt einige der begehrtesten Namen der internationalen Tech-Szene, verpackt sie in das Schlagwort „Pre-IPO“, streut ein wenig Exklusivität darüber – und schon fühlen sich Anleger wie im VIP-Eingang zum nächsten Milliarden-Exit.
Nur dummerweise gelten auch für vermeintlich exklusive Traumtickets ganz profane Regeln.
Und eine davon lautet in Deutschland glasklar:
Wertpapiere dürfen grundsätzlich nicht öffentlich angeboten werden, wenn dafür kein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde.
Fehlt dieser Prospekt, dann ist das eben nicht „innovativ“, nicht „disruptiv“ und auch kein „alternativer Zugang zum Private Market“ –
sondern im Zweifel schlicht ein Verstoß gegen geltendes Kapitalmarktrecht.
Pre-IPO ist kein Freifahrtschein
Gerade Angebote rund um nicht börsennotierte Tech-Firmen sind ein Eldorado für Halbwahrheiten, Marketing-Nebel und Konstruktionen, die Anleger am Ende eher verwirren als schützen.
Denn die entscheidende Frage ist nicht, ob ein Firmenname prominent klingt.
Die entscheidende Frage ist:
- Wer bietet hier konkret was an?
- Welche Rechte erwirbt der Anleger tatsächlich?
- Gibt es überhaupt echte Aktien oder nur wirtschaftliche Beteiligungsversprechen?
- Wer ist Vertragspartner?
- Und wo ist der gebilligte Prospekt?
Wenn auf diese Fragen nur Hochglanz, Hype und Social-Media-Geschwurbel folgen, sollte jeder Anleger sofort misstrauisch werden.
Wenn Instagram zum Emissionsprospekt werden soll
Besonders pikant ist, dass die BaFin ausdrücklich auch auf die Bewerbung über soziale Medien verweist.
Denn wenn ein Investment-Angebot für mutmaßliche Pre-IPO-Aktien von Milliardenfirmen über Instagram vermarktet wird, dann ist das selten ein Qualitätsmerkmal.
Es ist meist eher ein Warnhinweis.
Seriöse Kapitalmarktangebote leben von nachvollziehbarer Dokumentation, belastbaren Unterlagen und regulatorischer Sauberkeit – nicht von digitalem FOMO-Marketing mit VIP-Versprechen.
Was Anleger jetzt wissen müssen
Die BaFin macht klar:
Ein öffentliches Angebot ohne gebilligten Prospekt kann – sofern keine gesetzliche Ausnahme greift – einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung darstellen.
Für Anleger bedeutet das:
- Keine ungeprüften Einzahlungen leisten
- Keine „Reservierungen“ oder „Zeichnungen“ unterschreiben
- Keine Identitätsdokumente unüberlegt hochladen
- Keine WhatsApp-, Telegram- oder Instagram-Kommunikation mit Seriosität verwechseln
Wer bereits investiert hat oder einen Betrugsverdacht hegt, sollte sofort Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen und einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.
Unser Fazit
Wer mit OpenAI, SpaceX und Co. wirbt, will keine nüchterne Kapitalanlage verkaufen – er will Begehrlichkeit erzeugen.
Wenn dann aber ausgerechnet die aufsichtsrechtliche Grundlage fehlt, also der gesetzlich notwendige Prospekt offenbar nicht vorhanden ist, dann sollte jeder Anleger die Finger davon lassen, bis lückenlos geklärt ist, was hier tatsächlich angeboten wird – und ob es überhaupt legal öffentlich angeboten werden darf.
Oder einfacher gesagt:
Wenn das Investment nur deshalb glänzt, weil die Namen groß sind, die Unterlagen aber klein – dann ist höchste Vorsicht angesagt.

