Stellungnahme zur veröffentlichten Massnahme der BaFin Deutschland
TGI AG | Liechtenstein, am 20.04.2026
Die TGI AG nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. April 2026 eine Massnahme veröffentlicht hat, die das Unternehmen betrifft.
Die TGI AG wurde hierzu bislang nicht offiziell durch die BaFin informiert. Eine Zustellung eines entsprechenden Schreibens mit einer Begründung ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt.
Von der veröffentlichten Massnahme hat die TGI AG zunächst ausschliesslich über das Internet Kenntnis erlangt. Eine vorherige direkte Information oder ein weiterführender Austausch im Zusammenhang mit der nun veröffentlichten Einschätzung hat im Vorfeld nicht stattgefunden.
Aus Sicht der TGI AG sowie ihrer rechtlichen Vertretung beruht die vorgenommene Einordnung auf einer Fehlinterpretation des zugrunde liegenden Sachverhalts. Bis zur offiziellen Zustellung eines entsprechenden Schreibens wird daher vorerst keine Anpassung oder Veränderung vorgenommen.
Der Vollständigkeit halber sei hervorgehoben, dass es sich hierbei ausschliesslich um die Frage handelt, ob das Angebot der TGI AG als Finanzprodukt einzuordnen ist oder nicht. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der TGI AG wird dadurch nicht in Frage gestellt.
Sobald der TGI AG das Schreiben der BaFin vorliegt, wird das Unternehmen den Sachverhalt gemeinsam mit ihrer rechtlichen Vertretung im Detail abstimmen und im Anschluss über die weitere Vorgehensweise informieren.

