Die Warnungen der Finanzaufsichtsbehörden reißen nicht ab: Sowohl die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) als auch die deutsche BaFin haben in den vergangenen Tagen erneut vor mehreren dubiosen Anbietern und mutmaßlich illegalen Finanzplattformen gewarnt. Betroffen sind unter anderem die Plattformen AT-GRUPPO24, Finio24, NextChain, Bitwerk sowie Gravmor.
FMA warnt vor AT-GRUPPO24
Die FMA rät ausdrücklich davon ab, Geschäfte mit AT-GRUPPO24 abzuschließen. Der Anbieter gibt an, seinen Sitz in 6236 Alpbach zu haben und tritt über die Website at-gruppo24.com sowie die E-Mail-Adresse contact@at-gruppo24.com auf.
Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keinerlei Berechtigung, in Österreich konzessionspflichtige Bank- oder Versicherungsgeschäfte anzubieten. Konkret sei dem Anbieter weder das Kreditgeschäft nach dem Bankwesengesetz noch der Betrieb von Vertragsversicherungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz gestattet.
Warnung auch vor Finio24
Bereits einen Tag zuvor warnte die FMA außerdem vor Angeboten von Finio24. Die Plattform nennt eine angebliche Adresse in Wien und ist unter finio24.com erreichbar.
Auch hier stellt die Finanzmarktaufsicht klar: Der Anbieter ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere dürfe die Ausführung von Kundenaufträgen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz nicht angeboten werden.
NextChain ebenfalls ohne Erlaubnis
Auch NextChain steht auf der aktuellen Warnliste der FMA. Die Plattform ist über nextchain.at erreichbar und nutzt die E-Mail-Adresse support@nextchain.at.
Laut FMA fehlt auch diesem Anbieter die erforderliche Zulassung für konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen. Damit dürfe auch NextChain keine Aufträge für Kunden ausführen oder entsprechende Investmentangebote unterbreiten.
BaFin warnt vor Bitwerk: Identitätsmissbrauch im Spiel
In Deutschland warnt die BaFin unterdessen vor den Websites bitwerk.pro und bitwerk.vip. Dort werde unter dem Namen Bitwerk ohne Erlaubnis der Handel mit Kryptowerten und Aktien angeboten.
Besonders brisant: Nach Angaben der BaFin liegt ein Identitätsmissbrauch zulasten der in Willich ansässigen Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH vor. Diese habe nichts mit den genannten Websites zu tun.
Die deutsche Finanzaufsicht betont, dass für Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland eine ausdrückliche Erlaubnis oder Zulassung erforderlich ist.
Gravmor: E-Mail-Falle mit Fake-Aufsicht
Auch vor Gravmor warnt die BaFin. Dabei geht es um E-Mails, die auf die Website gravmor.com verlinken. Hinter der vermeintlichen Handelsplattform soll eine angebliche Firma Gravmor mit vorgeblicher Niederlassung in Hamburg, Poststraße 33 stehen.
Laut BaFin bietet der Anbieter ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Zusätzlich wird mit einer angeblichen Aufsicht durch eine sogenannte FINA EU (European Financial Authority) geworben.
Die BaFin stellt unmissverständlich klar: Die FINA EU ist keine echte Aufsichtsbehörde. Sie beaufsichtigt keine Finanzunternehmen. Bereits im August 2024 hatte die Behörde vor dieser angeblichen Institution gewarnt.
Behörden raten zu besonderer Vorsicht
Die Häufung solcher Warnmeldungen zeigt einmal mehr, wie aggressiv dubiose Plattformen im Internet auftreten. Oft werden österreichische oder deutsche Adressen, professionell wirkende Websites und angebliche Aufsichtsbehörden genutzt, um Seriosität vorzutäuschen.
Die wichtigste Regel für Anlegerinnen und Anleger bleibt daher:
Vor jeder Einzahlung prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich in den offiziellen Unternehmensdatenbanken der FMA oder BaFin zugelassen ist.
Denn wer Geld an nicht lizenzierte Plattformen überweist, riskiert im schlimmsten Fall nicht nur hohe Verluste – sondern auch, dass das Geld spurlos verschwindet.

