Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor dem Abschluss von Geschäften mit NV GEVOLGD veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website https://nvgevolgd.com/ auf und verwendet die E-Mail-Adresse contact@nvvolgd.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden.
Fehlende Konzession für Bankgeschäfte
Laut FMA verfügt NV GEVOLGD über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach dem österreichischen Bankwesengesetz ausschließlich von entsprechend zugelassenen Kreditinstituten oder Finanzunternehmen erbracht werden dürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter das Kreditgeschäft nicht gestattet ist.
Kreditvergabe ohne behördliche Genehmigung
Die Warnung betrifft das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z. 3 Bankwesengesetz (BWG). Darunter fallen insbesondere der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen sowie die Gewährung von Gelddarlehen.
Diese Tätigkeiten unterliegen in Österreich einer strengen Regulierung und dürfen ausschließlich von Unternehmen ausgeübt werden, die über die erforderliche Konzession verfügen und einer laufenden behördlichen Aufsicht unterstehen.
Nach Angaben der FMA besitzt NV GEVOLGD keine entsprechende Zulassung.
Vorsicht bei Online-Kreditangeboten
Kreditangebote im Internet werben häufig mit schnellen Entscheidungen, unkomplizierten Antragsverfahren oder attraktiven Konditionen. Verbraucher sollten jedoch nicht allein auf die Darstellung eines Anbieters oder dessen Internetauftritt vertrauen.
Vor der Übermittlung persönlicher Daten oder dem Abschluss eines Kreditvertrages empfiehlt es sich, die Identität des Anbieters sowie dessen regulatorischen Status sorgfältig zu überprüfen.
Risiken für Verbraucher
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen nicht zugelassener Anbieter kann erhebliche Risiken mit sich bringen. Dazu gehören mögliche finanzielle Nachteile, unklare Vertragsbedingungen, der Missbrauch personenbezogener Daten sowie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
Gerade bei Kreditangeboten sollten Verbraucher sicherstellen, dass sie es mit einem regulierten und beaufsichtigten Anbieter zu tun haben.
Veröffentlichung auf Grundlage des Bankwesengesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise konzessionspflichtige Bankgeschäfte ohne die erforderliche Zulassung anbieten.
Verbraucher sollten bei Angeboten von NV GEVOLGD besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Berechtigung des Anbieters sorgfältig überprüfen.


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