Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von FundGoxPro veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über mehrere Internetseiten auf, darunter fundgoxpro.net, fundgoxpro-solution.com sowie fundgoxprosolution.com. Für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden werden die E-Mail-Adressen info@fundgoxprosolution.com und info@fundgoxpro-solution.com verwendet.
Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen
Laut FMA verfügt FundGoxPro über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Zulassung bedürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.
Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung
Konkret betrifft die Warnung die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Diese Tätigkeit zählt zu den regulierten Wertpapierdienstleistungen und darf ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden.
Da FundGoxPro nach Angaben der FMA nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistungen in Österreich unzulässig.
Mehrere Domains erschweren die Identifizierung
Auffällig ist die Nutzung mehrerer nahezu identischer Internetadressen mit ähnlichen Namensbestandteilen. Solche Strukturen können die Identifizierung des tatsächlichen Betreibers erschweren und für Verbraucher die Nachvollziehbarkeit eines Angebots reduzieren.
Anleger sollten bei Finanzplattformen daher besonders aufmerksam sein und prüfen, ob die Unternehmensangaben transparent dargestellt werden und sich mit offiziellen Registern der zuständigen Aufsichtsbehörden abgleichen lassen.
Risiken für Anleger
Die Nutzung von Dienstleistungen nicht regulierter Anbieter kann erhebliche Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Verlusten des investierten Kapitals können Probleme bei Auszahlungen, fehlende rechtliche Schutzmechanismen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen auftreten.
Die FMA empfiehlt daher, vor einer Investition oder Kontoeröffnung die Identität des Anbieters sowie dessen regulatorischen Status sorgfältig zu überprüfen und ausschließlich mit zugelassenen Finanzdienstleistern zusammenzuarbeiten.
Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.
Anleger sollten bei Angeboten von FundGoxPro besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig prüfen.


0 Kommentare