FMA warnt vor „Reichard Klaus“ – Keine Zulassung für Kreditgeschäfte in Österreich

FMA warnt vor „Reichard Klaus“ – Keine Zulassung für Kreditgeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Mittwoch, 28.05.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten einer Person veröffentlicht, die unter dem Namen „Reichard Klaus“ auftritt. Nach Angaben der Behörde erfolgt die Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse reichardklaus1@gmail.com. Als angeblicher Sitz wird Linz genannt.

Fehlende Berechtigung für Bankgeschäfte

Laut FMA verfügt der Anbieter über keine Konzession zur Erbringung konzessionspflichtiger Bankgeschäfte in Österreich. Dennoch sollen offenbar Finanzdienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Recht einer behördlichen Zulassung bedürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter insbesondere die Gewährung von Gelddarlehen nicht gestattet ist.

Kreditvergabe ohne behördliche Genehmigung

Konkret betrifft die Warnung das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG). Hierzu zählen die gewerbliche Vergabe von Darlehen sowie der Abschluss von Geldkreditverträgen. Diese Tätigkeiten dürfen in Österreich ausschließlich von Unternehmen oder Personen ausgeübt werden, die über die erforderliche Konzession verfügen.

Nach Angaben der FMA liegt eine solche Genehmigung im vorliegenden Fall nicht vor.

Vorsicht bei privaten Kreditangeboten

Die Warnung zeigt, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen oder angebliche private Finanzvermittler unerlaubt Finanzdienstleistungen anbieten können. Verbraucher sollten deshalb besonders aufmerksam sein, wenn Kreditangebote ausschließlich per E-Mail oder über informelle Kommunikationswege vermittelt werden.

Vor der Übermittlung persönlicher Daten, Identitätsnachweise oder finanzieller Informationen empfiehlt sich stets eine sorgfältige Prüfung des Anbieters und seiner Zulassung.

Risiken für Verbraucher

Geschäfte mit nicht zugelassenen Kreditanbietern können erhebliche Risiken mit sich bringen. Neben möglichen finanziellen Verlusten besteht die Gefahr des Missbrauchs persönlicher Daten oder der Forderung von Vorauszahlungen für vermeintliche Kreditbearbeitungen.

Die FMA empfiehlt Verbrauchern daher, Kreditangebote ausschließlich bei regulierten und überprüfbaren Anbietern in Anspruch zu nehmen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Bankwesengesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Personen oder Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Bankgeschäfte ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Verbraucher sollten bei Angeboten von „Reichard Klaus“ besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Identität sowie die regulatorische Berechtigung des Anbieters sorgfältig prüfen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bildnachweis:

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 28.05.2025

Diebewertung Netzwerk

Weitere Portale

Crowdinvesting Shop

Samstagszeitung - Wochenzeitung Verbraucherschutzforum Berlin

Archiv