Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von Cryptex veröffentlicht. Der Anbieter tritt über die Website https://www.cryptex.to auf und verwendet die E-Mail-Adresse request@cryptex.support. Als Unternehmenssitz wird Malaysia angegeben.
Keine Berechtigung zum Vertrieb des Cryptex DeFi Hybrid Contract
Nach Angaben der FMA verfügt Cryptex über keine Berechtigung, Anteile am sogenannten Cryptex DeFi Hybrid Contract in Österreich zu vertreiben. Die Behörde stuft dieses Produkt als Alternativen Investmentfonds (AIF) im Sinne des österreichischen Alternative-Investmentfonds-Manager-Gesetzes (AIFMG) ein.
Für den Vertrieb entsprechender Fondsprodukte an Anleger in Österreich sind gesetzlich vorgeschriebene Zulassungen und regulatorische Voraussetzungen erforderlich. Nach Angaben der FMA liegen diese im vorliegenden Fall nicht vor.
DeFi- und Krypto-Investments unterliegen ebenfalls regulatorischen Vorgaben
Angebote aus dem Bereich der dezentralen Finanzdienstleistungen (DeFi) und Kryptowährungen werden häufig mit innovativen Technologien, hohen Renditeversprechen oder neuen Investmentmodellen beworben. Unabhängig von der technischen Ausgestaltung können solche Produkte jedoch unter bestehende Finanzmarktgesetze fallen.
Sobald ein Produkt die Merkmale eines Alternativen Investmentfonds erfüllt, gelten die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Der Vertrieb an Anleger darf dann nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
Risiken für Anleger
Die Beteiligung an nicht zugelassenen Investmentangeboten kann mit erheblichen Risiken verbunden sein. Neben möglichen finanziellen Verlusten besteht die Gefahr, dass Anleger nicht von den Schutzmechanismen profitieren, die bei regulierten Fondsprodukten vorgesehen sind.
Gerade im Bereich digitaler Vermögenswerte sollten Investoren sorgfältig prüfen, wer hinter einem Angebot steht, welche Regulierung besteht und ob die erforderlichen Genehmigungen für den Vertrieb vorliegen.
FMA empfiehlt sorgfältige Prüfung
Die Finanzmarktaufsicht rät Anlegern grundsätzlich dazu, vor einer Investition die Zulassung eines Anbieters sowie die rechtliche Einordnung eines Finanzprodukts zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Angebote aus dem Bereich Kryptowährungen, DeFi und digitale Investmentmodelle.
Eine professionelle Website oder die Verwendung moderner Finanzbegriffe ersetzt keine behördliche Genehmigung.
Veröffentlichung auf Grundlage des AIFMG
Die Warnung wurde auf Grundlage von § 47 Abs. 12 Alternative-Investmentfonds-Manager-Gesetz (AIFMG) veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Anbieter und Produkte, deren Vertrieb in Österreich nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Anleger sollten bei Angeboten von Cryptex und dem Cryptex DeFi Hybrid Contract besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Investition die regulatorischen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen.


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