Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich heute mit dem Datenskandal bei der teilstaatlichen Österreichischen Post. Der Vorfall datiert aus dem Jahr 2019, publik wurde damals, dass die Post Kundenadressen einer parteipolitischen Präferenz zuordnete. Die Post sah kein Vergehen, die Daten seien anonymisiert erhoben worden. „Niemand wurde ausspioniert“, sagte damals Post-Chef Georg Pölzl. Ein Betroffener sah das anders und verlangte 1.000 Euro Schadenersatz.
Daraufhin wandte sich der Oberste Gerichtshof in Wien an den EuGH um die Frage zu klären, ob bei der Verletzung des Datenschutzes auch dann Schadenersatz eingeklagt werden kann, wenn immaterieller Schaden entstanden ist. Der Kläger hatte vorgebracht, dass die ihm zugeschriebene politische Affinität eine Beleidigung sowie beschämend und kreditschädigend sei. Das Verhalten der Post AG habe bei ihm das Gefühl einer Bloßstellung ausgelöst.