Zuerst die Kunden in die Irre führen und dann das Gericht ignorieren und weitermachen. T-Mobile/Magenta muss wegen wiederholter Verstöße gegen ein Gerichtsurteil 60.000 Euro Strafe zahlen.
T-Mobile (Magenta Telekom) hatte ein Glasfaser-Internet-Angebot groß mit „gratis bis Jahresende“ beworben. Im Fernsehwerbespot war – gekennzeichnet durch ein Sternchen – 2 von 12 Sekunden ein langer Text mit Hinweisen u.a. auf die Servicepauschale, ein Aktivierungsentgelt und die Mindestvertragsdauer in einer Fußzeile eingeblendet. Auch auf Plakaten befand sich eine derartige Fußzeile. Bei typischerweise flüchtiger Betrachtung war sie aus größerer Entfernung aber kaum lesbar.
Schon 2021 bewertete das Oberlandesgericht (OLG) Wien diese Werbung als sogenannte irreführende Geschäftspraktik. Ein Werbeadressat, so das Gericht, verstehe die hervorgehobene Mitteilung „gratis bis Jahresende“ so, dass in diesem Zeitraum gar keine Kosten anfallen.
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