Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Raiffeisenbank Altenmarkt-Flachau-Eben eGen wegen zwei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Raiffeisenbank Altenmarkt-Flachau-Eben eGen wegen zwei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Veröffentlicht

Dienstag, 02.08.2022
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Raiffeisenbank Altenmarkt-Flachau-Eben eGen eine Geldstrafe in der Höhe von 100.000,- Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen zwei Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) verhängt hat. Die Raiffeisenbank Altenmarkt-Flachau-Eben eGen hat es in einem konkreten Anlassfall unterlassen die betroffenen Geschäftsbeziehungen in die Risikoklasse „hoch“ umzustufen sowie eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu erstatten.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Bildnachweis:

stux (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 02.08.2022

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